Hallo,
haben das Erbe
im nachhinein ausgeschlagen. muss ich jetzt allen beteiligten das mitteilen oder muss das der jetzt alleinig zuständige insolvenzverwatler machen? es gibt da mehrere beteiligungen, bei denen ich wohl im grundbuch eingetragen bin.
Danke
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Erbe Informieren
7. Januar 2013
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Frage vom 7. Januar 2013 | 19:31
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
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Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2013 | 21:45
Von
Status: Unbeschreiblich (45480 Beiträge, 16174x hilfreich)
quote:
es gibt da mehrere beteiligungen, bei denen ich wohl im grundbuch eingetragen bin.
Wie meinst Du das?
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#2
Antwort vom 9. Januar 2013 | 13:00
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1334x hilfreich)
Eintragungen im Grundbuch zu Ihren Gunsten
fallen nicht in die Erbmasse.
Sie beurkunden, dass Sie Miteigentümer an die
Immobilie sind. Sie können Ihre Anteile verkaufen
oder verschenken.
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Und jetzt?
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