Ich hab da Mal ne Frage! Was wäre, wenn ich durch eine Erbschaft zu Dingen komme(Haus, Grundstück, Aoto, usw.), aber ich habe kein Geld, um den Rechtsanwalt zu zahlen, wenn ich kein Geld erbe. Kann man mich dazu verpflichten, um die Anwaltskosten zu bezahlen, mein Erbe zu verkaufen??
Erbe - Kann man mich dazu verpflichten, um die Anwaltskosten zu bezahlen, mein Erbe zu verkaufen?
7. April 2008
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Frage vom 7. April 2008 | 12:21
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe - Kann man mich dazu verpflichten, um die Anwaltskosten zu bezahlen, mein Erbe zu verkaufen?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 7. April 2008 | 12:35
Von
Status: Master (4228 Beiträge, 1187x hilfreich)
Ja, denke ich schon.
#2
Antwort vom 7. April 2008 | 12:59
Von
Status: Student (2977 Beiträge, 839x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 7. April 2008 | 21:12
Von
Status: Lehrling (1238 Beiträge, 611x hilfreich)
Kann man mich dazu verpflichten, um die Anwaltskosten zu bezahlen, mein Erbe zu verkaufen??
Natürlich nicht. Unter diesen Umständen darf der Rechtsanwalt kein Honorar verlangen. Seine Tätigkeit gilt hier als "nobile officium".
#4
Antwort vom 7. April 2008 | 21:18
Von
Status: Richter (8019 Beiträge, 4498x hilfreich)
Wozu wurde ein Rechtsanwalt beauftragt?
#5
Antwort vom 7. April 2008 | 21:25
Von
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