Erbe - Kann man mich dazu verpflichten, um die Anwaltskosten zu bezahlen, mein Erbe zu verkaufen?

7. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
garfield0803
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe - Kann man mich dazu verpflichten, um die Anwaltskosten zu bezahlen, mein Erbe zu verkaufen?

Ich hab da Mal ne Frage! Was wäre, wenn ich durch eine Erbschaft zu Dingen komme(Haus, Grundstück, Aoto, usw.), aber ich habe kein Geld, um den Rechtsanwalt zu zahlen, wenn ich kein Geld erbe. Kann man mich dazu verpflichten, um die Anwaltskosten zu bezahlen, mein Erbe zu verkaufen??

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ja, denke ich schon.

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#2
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Kann man mich dazu verpflichten, um die Anwaltskosten zu bezahlen, mein Erbe zu verkaufen??

Natürlich nicht. Unter diesen Umständen darf der Rechtsanwalt kein Honorar verlangen. Seine Tätigkeit gilt hier als "nobile officium".

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Wozu wurde ein Rechtsanwalt beauftragt?

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#5
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Was du ererbt von deinen Vätern hast,
Erwirb es, um es zu besitzen. (Goethe, Faust I).

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