Erbe Kind Zweifamilienhaus

30. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb393582-16
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Erbe Kind Zweifamilienhaus

Hallo!
Ich hoffe, dass der Erbfall noch lange auf sich warten lässt, aber es muss ja zeitig geregelt werden...
Folgender Sachverhalt:
Wir haben vor ca. 20 Jahren auf das Haus meiner Eltern aufgebaut. Es sind dadurch 2 getrennte Wohnungen entstanden, der aufgebaute Teil, inkl. Garage und ein kleiner Teil des Grundstücks gehört meiner Frau und mir und wird von uns bewohnt.
Wie ist die Rechtslage, in dem Fall, dass ich als Sohn die untere Wohnung und das gesamte Grundstück erbe?
Wird hier Erbschaftssteuer fällig?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
ch hoffe, dass der Erbfall noch lange auf sich warten lässt, aber es muss ja zeitig geregelt werden...

Muss nicht - ist aber sehr sinnvoll.
Zitat:
Es sind dadurch 2 getrennte Wohnungen entstanden, der aufgebaute Teil, inkl. Garage und ein kleiner Teil des Grundstücks gehört meiner Frau und mir und wird von uns bewohnt.

Das Haus wurde also in Wohnungseigentum aufgeteilt (Aufteilungsplan u. notarielle Teilungserklärung) und ihr steht als Eigentümer der Wohnung im Grundbuch?
Zitat:
Wird hier Erbschaftssteuer fällig?

Kinder haben einen Freibetrag von EUR 400.000,-- pro Elternteil.

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#2
 Von 
fb393582-16
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat:
Das Haus wurde also in Wohnungseigentum aufgeteilt (Aufteilungsplan u. notarielle Teilungserklärung) und ihr steht als Eigentümer der Wohnung im Grundbuch?

Ja, genau - wurde beim Notar so festgelegt.
Zitat:
Kinder haben einen Freibetrag von EUR 400.000,-- pro Elternteil.

Wenn nun ein Elternteil verstirbt, fällt die Elternwohung an den Hinterbliebenen Ehepartner, erst danach an mich - dann bleibt‘ es bei einmalig 400000€? Das würde dann vermutlich den Verkauf nach sich ziehen, bei den Grundstückspreisen bei uns... :

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Wenn nun ein Elternteil verstirbt, fällt die Elternwohung an den Hinterbliebenen Ehepartner...

Nur wenn es ein entsprechendes Testament gibt.
Zitat:
dann bleibt‘ es bei einmalig 400000€?

Der Freibetrag beträgt EUR 400.000.
Zitat:
Das würde dann vermutlich den Verkauf nach sich ziehen, bei den Grundstückspreisen bei uns...

Weshalb?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb393582-16
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):

Weshalb?

Weil die anfallende Steuer wohl unsere Kasse sprengen dürfte.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Weil die anfallende Steuer wohl unsere Kasse sprengen dürfte.


Die Wohnung der Eltern hat also einen Wert von mehr als 400.000€?

Richtig ist aber, dass man als Sohn von jedem Elternteil 400.000€ steuerfrei erben kann. Bei entsprechender Gestaltung der Erbfolge lässt sich also Erbschaftsteuer sparen.

Außerdem gäbe es die Möglichkeit, dass Ihr dann in die Wohnung Eurer Eltern umzieht und mindestens 10 Jahre darin wohnt. In dem Fall wäre die Wohnung zusätzlich zu den 400.000€ steuerfrei.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb393582-16
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Weil die anfallende Steuer wohl unsere Kasse sprengen dürfte.


Die Wohnung der Eltern hat also einen Wert von mehr als 400.000€?

Richtig ist aber, dass man als Sohn von jedem Elternteil 400.000€ steuerfrei erben kann. Bei entsprechender Gestaltung der Erbfolge lässt sich also Erbschaftsteuer sparen.

Außerdem gäbe es die Möglichkeit, dass Ihr dann in die Wohnung Eurer Eltern umzieht und mindestens 10 Jahre darin wohnt. In dem Fall wäre die Wohnung zusätzlich zu den 400.000€ steuerfrei.

Das klingt nach einer guten Idee! :)
Die Wohnung alleine ist nicht über 400000€ Wert, nein. Wird das Grundstück, auf dem das Haus steht nicht in die Berechnung mit einbezogen? Das dürfte den Wert der Wohnung deutlich übersteigen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Wird das Grundstück, auf dem das Haus steht nicht in die Berechnung mit einbezogen?


Letztlich zählt der Wert, den man bei einem Verkauf der Wohnung erzielen könnte. Da ist der anteilige auf die Wohnung entfallende Grundstückswert natürlich ein preisbestimmender Faktor.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb393582-16
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von hh):


Letztlich zählt der Wert, den man bei einem Verkauf der Wohnung erzielen könnte. Da ist der anteilige auf die Wohnung entfallende Grundstückswert natürlich ein preisbestimmender Faktor.

Das mit dem Umzug in die untere Wohnung hat mir jetzt schon mal sehr weitergeholfen, danke! In dem Fall wäre das Grundstück ja auch von uns „bewohnt" und somit Steuerfrei oder?

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