Hallo,
nehmen wir mal an A klagt vor dem Sozialgericht (geht um Geldleistung X und Y, X wurde schon zugestanden aber noch nicht ausgezahlt da Y noch streitig ist und von Gericht entschieden werden soll). Dieses läuft schon zwei Jahre.
Nun stirbt A. Wie siehst das mit der Forderung aus? Geht X auf den Erben über, kann über Y noch entschieden werden? Darf gar nichts mehr ausgezahlt werden?
Danke
Erbe - Klage
9. Juli 2006
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Frage vom 9. Juli 2006 | 17:05
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe - Klage
#1
Antwort vom 11. Juli 2006 | 00:29
Von
Status: Praktikant (826 Beiträge, 130x hilfreich)
...Forderungen sowie Verbindlichkeiten gehen auf die Erben über.
Wie nun ohne A die Klage fortgeführt wird oder ausgeht kann hier sicherlich nicht beurteilt werden.
mfg
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