Hallo
Folgender Fall:
Eine Oma ist gestorben und lag ca 2 Jahre im Pflegeheim, die Kosten betrugen igs 3000Euro. Sie bekam eine Rente von 1000 Euro der Rest wurde vom Sozialamt übernommen. Vor einem Jahr wurde ihre Lebensversicherung fällig, diese war 7000 Euro hoch. Das Sozialamt rechnete die Lebensversicherung mit an.
Auch die Beerdigungskosten werden nun vom Sozialamt übernommen und der überbleibende Betrag muss zurückgezahlt werden.
Dies sind Angaben die von zweien der Erben Person x + y aus der Erbengemeinschaft (3 Parteien x y z) gemacht wurden.
Kann es nun sein das dennoch Vermögen welches zur Auszahlung an die Erben bereitsteht vorhanden ist oder kann es sein, dass Schulden vorhanden sind die nun von den restlichen Erben getragen werden müssen.
Peson x und y sagten zwar das keine Schulden bestehen, aber auch kein Vermögen.
Wie soll sich nun Partei z verhalten wenn sie auf die Richtigkeit der Angaben angewiesen ist?
Erbe Oma Pflegeheim Sozialamt?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Ob Schulden vorhanden sind, ist reine Spekulation. Das kann sein oder aber auch nicht.
Nennenswertes Vermögen dürfte jedoch nicht vorhanden sein, da dieses zunächst für Zahlung der Pflegekosten hätte verbraucht werden müssen. Es sind daher wahrscheinlich nur die persönlichen Gegenstände zu vererben und ggf. ein kleiner Geldbetrag. Sollte sich herausstellen, dass von der Oma Vermögen verschwiegen wurde, so hätten nicht etwa die Erben, sondern das Sozialamt einen Anspruch hierauf.
Wenn Vermögen vorhanden gewesen wäre, dann hätte das Sozialamt auch nicht die Beerdigungskosten übernommen. Falsche Angabe in dieser Hinsicht würden den Straftatbestand des Betruges erfüllen.
Ohne konkrete gegenteilige Anhaltspunkte sehe ich daher keine Veranlassung, an den Aussagen der Personen X und Y zu zweifeln. Wenn Partei Z kein Interesse an den persönlichen Gegenständen der Oma hat, dann sollte sie aus meiner Sicht sogar darüber nachdenken, das Erbe auszuschlagen, um nicht später dennoch von eventuell vorhandenen Schulden überrascht zu werden.
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