Hallo,
mein Mann und ich haben ein Grundstück samt Haus sowie 2 gemeinsame Kinder. Mein Mann hat noch eine Tochter aus einer vorherigen Beziehung, zu der jedoch kein Kontakt besteht (beiderseits so gewünscht).
Nun soll eine Versicherung zum Abfangen der Restschuld her, ohne jedoch, dass die Tochter davon nutznießer wäre.
Man kann den Kredit absichern mit einer Versicherung und der fallenden Kreditsumme (aber dann würde im Erbfall die Restschuld durch die Vers. getilgt werden, was das Erbe
ins finanzielle Plus rückt und wir die Tochter ausbezahlen müssten und nie etwas dafür getan hat) oder eben die hinterbliebene Frau (als Begünstigte) mit einem festen Betrag über Laufjahre XY absichern, die dann nicht zur Erbmasse gehört, man aber damit den Kredit auslösen könnte.
Ist meine Idee richtig?
Die benannte Tochter soll im Fall der Fälle einfach keinen Nutzen daraus ziehen können, solange noch eine Schuld darauf liegt und wir als Hinterbliebene alles zahlen, pflegen und uns kümmern müssen. Wir nutzen die Immobilie als Wohnraum mit 2 kleinen Kindern und die Tochter ggf auszahlen zu müssen ginge garnicht (was einfach nicht möglich wäre).
Ich hoffe, dass ich verständlich geschrieben habe.
Erbe Risikolebensversichtung Immobilie
20. Februar 2020
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Frage vom 20. Februar 2020 | 11:50
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 7x hilfreich)
Erbe Risikolebensversichtung Immobilie
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 20. Februar 2020 | 14:13
Von
Status: Schüler (411 Beiträge, 88x hilfreich)
Es kommt auf die Vertragsausgestaltung an. Wird dort ein Bezugsrecht genannt, z.B. Sie sind bezugsberechtigt, dann fällt dieses Vermögen nicht in den Nachlass. Das gleiche gilt auch, sollte man das Bezugsrecht an den Kreditgeber abtreten.
Und jetzt?
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