Erbe - Schenkung - 10-Jahresfrist

24. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
idolf
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 74x hilfreich)
Erbe - Schenkung - 10-Jahresfrist

Hallo, eine Frage an die Fachleute hier:

Der letzte Elternteil ist verstorben, drei Geschwister erben zu gleichen Teilen.

Nun stellt sich im nachhinein heraus, dass ein Erbe sowohl vor als auch in den letzten 10 Jahren von den Eltern beschenkt worden ist.
In wie weit müssen diese Schenkungen auf das Erbe angerechnet werden?

Ich habe selbst schon im Netz recherchiert, aber dort finde ich nur Aussagen zum Pflichtanteil, dass sich also Schenkungen der letzten 10 Jahre auf einen Pflichtanteil auswirken können.

Hier geht es aber nicht um den Pflichtanteil, sondern die beiden nicht mit Schenkungen bedachten Erben wollen die Schenkungen an den dritten auf dessen Erbanteil anrechnen, also dessen Erbanteil verringern.

Im Erbrecht findet man §en zum Thema "Zuwendungen" und "Ausgleich", aber es erschließt sich mir nicht, ob sich das wiederum auf einen Pflichtanteil bezieht oder allgemein gültig ist und ob es hier auch eine 10-Jahres-Regelung gibt.
Außerdem wird wohl bei den Zuwendungen unterschieden zwischen Schenkungen zur Ausstattung und anderen Schenkungen.

Der eine Erbe hat sowohl Immobilien als auch Bargeld vorab geschenkt bekommen, wie wirkt sich das also aus?

Danke schon Mal und Grüße

Idolf

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-- Editiert idolf am 24.05.2014 18:07

-- Editiert idolf am 24.05.2014 18:37

-- Editiert idolf am 24.05.2014 18:42

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7867 Beiträge, 4454x hilfreich)

http://dejure.org/gesetze/BGB/2050.html

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63x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
idolf
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 74x hilfreich)

Danke für die Antwort,

aber ich bin kein Jurist, und die ganzen Urteile finde ich doch ganz schön kompliziert.

Gibt es da denn keine allgemein verständliche Erklärung?

Idolf

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14x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46699 Beiträge, 16554x hilfreich)

Sind die Geschwister gesetzliche Erben oder testamentarische Erben?

Wenn sie gesetzliche Erben geworden sind, dann fehlt die Information, aus welchem Grund das eine kind beschenkt wurde, bzw. wofür es geld und Immobilien erhalten hat.

Bei der Ausgleichung nach § 2050 BGB gibt es keine 10-Jahresfrist.

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7x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fineline
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo idolf,
wie ist die Sache ausgegangen? Mich würde das sehr interessieren.
Konnten Sie Ausgleichzahlungen geltend machen?
Haben Sie Argumente, die Sie weitergeben könnten?
Vielen leiben Dank!

3x Hilfreiche Antwort

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