Erbe -> Sozialamt

27. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
kiki181999
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe -> Sozialamt

Unsere Mutter/Großmutter ist vor 2 Wochen verstorben. Sie hat eines ihrer 4 Kinder durch ihren letzten Willen zum Alleinerbe ernannt. Soweit ich weiss, geht aber dann doch immer noch ein prozentueller Anteil (Pflichtanteil) der Erbes (in diesem Fall ein Haus) an die restlichen 3 Kinder, solange eine Verzichtserklärung nicht unterschrieben wurde.
Der Fall ist jetzt nur so. Eines der Kinder ist schon lange arbeitslos. Das Prolem ist, dass es keinerlei Unterstützung vom Sozialamt bekommt, weil es noch zu viel Vermögen hat(festgelegtes Guthaben auf Konten, etc.). Wie sieht das mit seinem Pflichtteil aus, was er ja erben könnte. Auch wenn es unterschreibt, dass es auf seinen Pflichtteil verzichtet, kann das Sozialamt trotzdem darauf bestehen, dass es das Erbe antritt, damit es weiterhin ohne Sozialhilfe auskommt, obwohl es selber ja verzichtet? Wie sieht es später mit Sozialhilfe aus? Wirkt sich der mögliche Verzicht auf zukünftige Förderungen seitens des Staates aus?

Ich hoffe, der Text ist verständlich geschrieben und jemand kann mir da weiterhelfen!

Gruß Kirsten

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2934x hilfreich)

Hallo kiki181999,
sich "künstlich" arm machen durch Verzicht auf das Erbe (auch Pflichtteil) - das wird nichts. Das Amt wird davon ausgehen, dass das Erbe angenommen wurde und entsprechend seine Zahlzeit hinauszögern.
Haus durch 4 Kinder wäre normal jeweils 25% für jeden. Da Kind 1 Alleinerbe, erhalten die anderen 3 Kinder jeweils nur die Hälfte, also je 12,5 % als Pflichtteilsanspruch, der in Geld auszahlen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48642 Beiträge, 17147x hilfreich)

Soweit ich weiss, geht aber dann doch immer noch ein prozentueller Anteil (Pflichtanteil) der Erbes (in diesem Fall ein Haus) an die restlichen 3 Kinder, solange eine Verzichtserklärung nicht unterschrieben wurde.

Das ist so nicht richtig. Es reicht einfach, wenn der Pflichtteil nicht gefordert wird. Dann verjährt er nach 3 Jahren. Ein ausdrücklicher Verzicht ist nicht notwendig.

Auf zukünftige Forderung wirkt sich so ein verhalten nach meiner Kenntnis nicht aus. Das ist aber auch eher eine Frage für das Sozialrecht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 613x hilfreich)

Die Arge kann den Pflichtteilsanspruch auf sich überleiten (§ 33 SGB II ) und geltend machen.

-- Editiert von nataly am 28.02.2008 10:07:47

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 843x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 613x hilfreich)

hanibal: Stimmt. Überleitung derzeit nicht möglich.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 280.773 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
113.361 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen