Erbe Sozialhilfeempfänger

17. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
hexilein
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe Sozialhilfeempfänger

Hallo,
kann ich mein erbe ablehnen wenn ich weiß das der erblasser (Vater) Sozialhilfe bekommen hat? Oder muß ich als Kind trotzdem das Geld an das Sozialamt zurück zahlen?
gundel

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Sie können das Erbe Ihres Vaters ausschlagen und müssen dann auch nicht seine Schulden bezahlen. Für die Ausschlagung gilt eine Frist von 6 Wochen. Die Frist beginnt, wenn Sie vom Erbfall erfahren und vom Grund der Ausschlagung (Überschuldung). Sie müssen nach dem Tod des Vaters aber vorsichtig mit Ihren Handlungen sein, da manches schon als Annahme der Erbschaft ausgelegt wird und Sie somit nicht mehr Ausschlagen können.

Außerdem müssen Sie beachten, dass mit Ihrer Ausschlagung das Erbe auf den übergeht, der Erbe geworden wäre, wenn Sie zum Zeitpunkt des Erfalls schon tod gewesen wären - z.B. Ihre Kinder. Dann müssen natürlich auch Ihre Kinder ausschlagen - erst wenn keine Erben mehr da sind, erbt der Fiskus und der kann niemals ausschlagen...

Gruß
MCNeubert

-----------------
"michael@neubert.com
www.MCNeubert.de"

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#2
 Von 
Betty Freund
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Welche Handlungen genau sind als Annahme des Erbes interpretierbar? Was sollte man tunlichst unterlassen? Kann die Veranlassung und Vorläufige Kostenübernahme der Beerdigung der Ausschlagung im Wege stehen?
Danke



Erbe Sozialhilfeempfänger

Sie können das Erbe Ihres Vaters ausschlagen und müssen dann auch nicht seine Schulden bezahlen. Für die Ausschlagung gilt eine Frist von 6 Wochen. Die Frist beginnt, wenn Sie vom Erbfall erfahren und vom Grund der Ausschlagung (Überschuldung). Sie müssen nach dem Tod des Vaters aber vorsichtig mit Ihren Handlungen sein, da manches schon als Annahme der Erbschaft ausgelegt wird und Sie somit nicht mehr Ausschlagen können.



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