Erbe - Stiefmutter

6. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Spike124
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe - Stiefmutter

Hallo,
mein Vater ist verstorben und hinterlässt werte . Er war aber neu verheiratet ( Stiefmutter ) und hat ihr alles per Hamburger Testament vererbt. In wie weit bin ich als Stiefsohn jetzt noch erbberechtigt und wie kann ich meine Ansprüche durchsetzen ? Bin für jeden tip dankbar .
Gruß Spike

Testament oder Erbe?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Was ist ein Hamburger Testament? Meinst Du vielleicht ein Berliner Testament?

Falls ja, was genau steht da drin? Da gibt es durchaus unterschiedliche Varianten.

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#2
 Von 
Spike124
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja klar. Das Berliner Testament meinte ich

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spike124
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja klar. Das Berliner Testament meinte ich

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Ein Berliner Testament zeichnet sich dadurch aus, dass ein Schlusserbe eingesetzt wird. Bist Du als Schlusserbe eingesetzt? Gibt es eine Pflichtteilstrafklausel?

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#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Spike124):
Das Berliner Testament meinte ich

Wie sollen wir helfen, wenn Du nicht mal die Rückfragen vollständig liest.

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