Hallo,
mein Vater ist verstorben und hinterlässt werte . Er war aber neu verheiratet ( Stiefmutter ) und hat ihr alles per Hamburger Testament vererbt. In wie weit bin ich als Stiefsohn jetzt noch erbberechtigt und wie kann ich meine Ansprüche durchsetzen ? Bin für jeden tip dankbar .
Gruß Spike
Erbe - Stiefmutter
6. März 2016
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Frage vom 6. März 2016 | 10:12
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe - Stiefmutter
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 6. März 2016 | 17:13
Von
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3146x hilfreich)
Was ist ein Hamburger Testament? Meinst Du vielleicht ein Berliner Testament?
Falls ja, was genau steht da drin? Da gibt es durchaus unterschiedliche Varianten.
#2
Antwort vom 7. März 2016 | 18:02
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja klar. Das Berliner Testament meinte ich
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#3
Antwort vom 7. März 2016 | 18:03
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja klar. Das Berliner Testament meinte ich
#4
Antwort vom 7. März 2016 | 21:03
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16803x hilfreich)
Ein Berliner Testament zeichnet sich dadurch aus, dass ein Schlusserbe eingesetzt wird. Bist Du als Schlusserbe eingesetzt? Gibt es eine Pflichtteilstrafklausel?
#5
Antwort vom 8. März 2016 | 10:20
Von
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3146x hilfreich)
ZitatDas Berliner Testament meinte ich :
Wie sollen wir helfen, wenn Du nicht mal die Rückfragen vollständig liest.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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