Hallo,
mein Ehemann ist gestorben. Wir haben keine Kinder, seine Eltern leben und eine Schwester mit Kindern
Mein Mann hat bereits vor unserer Ehe mich als langjaehrige Lebenspartnerin zum Alleinerben benannt und ausdruecklich geschrieben seine Eltern und sonstigen Anverwandten sollen nichts erben.
Die Testamentseroeffnung dauert mindestens 8 Wochen. Bin ich nun auf der sicheren Seite oder koennen noch die Eltern oder die Schwester einen pflichtteil verlangen
Danke im voraus
afrikana
Erbe Tod des Ehemannes
12. September 2017
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Frage vom 12. September 2017 | 00:05
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe Tod des Ehemannes
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#1
Antwort vom 12. September 2017 | 08:28
Von
Status: Unbeschreiblich (45516 Beiträge, 16184x hilfreich)
Seine Eltern können den Pflichtteil verlangen, wenn sie das wollen. Der Pflichtteilsanspruch der Eltern beträgt insgesamt 1/8 des Nachlasswertes.
#2
Antwort vom 12. September 2017 | 08:44
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
danke
Zumindest jetzt sagen die Eltern sie wollen nichts . kann dann die Schwester etwas verlangen?
Und muessen die Eltern etwas ausschlagen oder passiert automatisch nichts wenn sie nicht aktiv weden. Lieben Dank
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. September 2017 | 08:57
Von
Status: Unbeschreiblich (45516 Beiträge, 16184x hilfreich)
Die Schwester kann nichts verlangen.
Die Eltern müssen nichts ausschlagen. Ohne dass sie aktiv werden passiert nichts.
#4
Antwort vom 12. September 2017 | 09:02
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank HH,
so hatten wir es uns auch gedacht. Aber alle rings herum machen mich mit Tipps und Ratschlaegen gerade wahnsinnig. Und in meinem momentanen Zustand bin ich nicht wirklich geschaeftsfaehig.
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