Mein Vater ist verstorben und hinterließ unsere Stiefmutter (mit der er keine Kinder hatte) und meinen Bruder und mich aus erster Ehe. In seinem Testament wurde unsere Stiefmutter nicht berücksichtigt >> mein Bruder und ich erhalten je die Hälfte. Es gab in der Ehe keinen Ehevertrag, somit eine Zugewinngemeinschaft. Wie hoch ist nun der Pflichtteilanspruch meiner Stiefmutter? Inwieweit wird sie zugewinnsausgleich erhalten? Mein Vater überschrieb ihr vor 6 Jahren die Hälfte seines Hauses, welches schon vor der Ehe im Besitz war. Allerdings verkaufte er innerhalb der Ehe auch Immobilien, die vor der Ehe vorhanden waren, kaufte allerdings auch neue in der Ehe (Wertmäßig viel geringer) .
Zählt das dann überhaupt als Zugewinn?
Falls das mit dem Zugewinnsausgleich nach der Pauschale von 1/4 berechnet wird und das alles richtig so ist:
Sind wir nun für seine Schulden komplett selbst verantwortlich? (Wenn in der Ehe Schulden gemacht wurden, sind es doch gemeinsame Schulden - oder? ) Von uns wird bisher erwartet, jede Rechnung, welche in seinem Namen kommt zu begleichen, was wir auch machen.
Ist diese Pauschale 1/4 von ihrem Potentiellen Pflichtteil oder des Gesamterbes ?
Da das Haus erst vor 6 Jahren überschrieben wurde, ist die Schenkung
noch nicht komplett Angeschrieben: ist der Differenzbetrag nun in den Pflichtteil zu berücksichtigen? Hat das "herumschieben" des Eigentums, Auswirkungen auf die "Zugewinnsrechnung " (er hatte ja Verlust, sie Gewinn)?
Mir ist bewusst, dass meine Fragen etwas komplexer sind, ich danke schon einmal im Voraus
Erbe Vater; Stiefmutter nicht im Testament berücksichtigt.
12. April 2020
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Frage vom 12. April 2020 | 22:13
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe Vater; Stiefmutter nicht im Testament berücksichtigt.
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#1
Antwort vom 13. April 2020 | 01:04
Von
Status: Unbeschreiblich (48408 Beiträge, 17074x hilfreich)
Die die Stiefmutter enterbt wurde, erhält sie den tatsächlichen Zugewinnausgleich, sowie einen Pflichtteil
in Höhe von 1/8.
Zugewinn ist der Unterschied zwischen Endvermögen und Anfangsvermögen, also dem Vermögen beim Tod des Vaters und dem Vermögen bei der Heirat. Dieser Zugewinn wird sowohl für den Vater als auch für die Stiefmutter ermittelt. Dabei ist es nicht relevant, ob zwschenzeitlich Immobilien verkauft oder gekauft wurden.
Zitat:Sind wir nun für seine Schulden komplett selbst verantwortlich?
Ja
Zitat:Wenn in der Ehe Schulden gemacht wurden, sind es doch gemeinsame Schulden - oder?
Nein, es sind die Schulden desjenigen, der im Darlehensvertrag steht. Nur wenn beide im Darlehensvertrag stehen, sind es gemeinsame Schulden.
Zitat:Da das Haus erst vor 6 Jahren überschrieben wurde, ist die Schenkung noch nicht komplett Angeschrieben:
Schenkungen zwischen Ehegatten unterliegen nicht der Abschmelzungsregel.
Zitat:ist der Differenzbetrag nun in den Pflichtteil zu berücksichtigen?
Eine Schenkung kann einen Pflichtteilergänzungsanspruch auslösen. Da die Schenkung aber auch auf den Anspruch angerechnet wird, ergeben sich daraus für die Stiefmutter keine Anprüche.
Zitat:Hat das "herumschieben" des Eigentums, Auswirkungen auf die "Zugewinnsrechnung " (er hatte ja Verlust, sie Gewinn)?
Ja, die Schenkung gilt bei der Stiefmutter als Zugewinn und mindert entsprechend den Zugewinn des Vaters. Dadurch ergibt sich natürlich ein erheblicher Einfluss auf den Zugewinnausgleich.
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