Erbe+Vermögen+Bestattung

18. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Kangool
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe+Vermögen+Bestattung

Folgender Fall

Ein Mann ist verstorben.Hat auf seinem Bankkonto rund 25 T €.
Seine Frau hat eine Vollmacht über den Tod hinaus.
Es gibt im Erbschein 2 Erben also eine Erbgemeinschaft.

Nun kommt einer der beiden Erben zur Bank mit einer Rechnung von einem Bestattungsunternehmen in Höhe von 13 T €.Und möchte dies von der Bank bezahlen lassen.

Meine Meinung dazu ist das die Bank den Betrag bezahlt da jeder das Recht auf Bestattung hat.Und man laut BGB das Recht hat bei einem Auftrag der einem nicht direkt erteilt wurde so zu handeln wie es der Kunde gwünscht hätte würden wir diesen Betrag zahlen auch wenn nur 1 Erbe der Erbengemeinschaft kommt.

Ist das so?Wenn ja auf was für Paragraphen kann ich mich da berufen?

Brauche dringend und schnell eine Antwort.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Vollmacht über den Tod hinaus.
1. Bedeutet doch, das bis zur Erstellung eines Erbschheines der Bevollmächtigte
berechtigt ist ... etwas zu tun mit dem Vermögen des Verstorbenen ( vieleicht irre ich mich auch).
Da aber ein Erbschein vorhanden ist, ist die Vollmacht nichtig, also ungültig geworden!?
2. Nicht die Bank bezahlt die Bererdigungskosten, sondern die Hinterbliebenen (Erben).
3.Einer allein ( bei Erbengemeinschaft) kann nichts tuen auf der Bank, da in diesem Fall der Erbschein vorgelegt werden muss, wenn es sich um einen Erbengemeinschaft handelt, stehen die Erben auch drin. Somit darf der Angestellte hinter dem Tresen nicht einem einzelnen Erben ( höchten mit Vollmacht des anderen Erben) Bares auszahlen, bzw. irgendwo hin überweisen und letzendlich das Konto auflösen.
4.Wieso wurde das Konto des Verstorbenen ( Erbschein ist doch Vorhanden)
von der Erbengemeinschaft nicht aufgelöst?
5. Den Satz mit "...Recht auf Bestattung..." kann man ( ich so mindestens )
nicht nachvollziehen.

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Banken bezahlten die Bestattungskosten ohne Nachweis vom Konto des Verstorbenen.

#Vollmacht über den Tod hinaus.
1. Bedeutet doch, das bis zur Erstellung eines Erbschheines der Bevollmächtigte
berechtigt ist ... etwas zu tun mit dem Vermögen des Verstorbenen ( vieleicht irre ich mich auch).#
Nein, eine Vollmacht über den Tod hinaus ist gültig, bis diese widerrufen wird.

#Da aber ein Erbschein vorhanden ist, ist die Vollmacht nichtig, also ungültig geworden!?#
Nein.

#3.Einer allein ( bei Erbengemeinschaft) kann nichts tuen auf der Bank, da in diesem Fall der Erbschein vorgelegt werden muss.#
Das gilt nicht für Bestattungskosten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

@cruncc1.. wer darf eine Vollmacht widerruften, wenn nicht die Erben die irgendwann einen gültigen Erbschein besitzen?

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Jeder Erbe kann die Vollmacht widerrufen.

Die Erben sind auch ohne Erbschein Erben!
Ein Erbschein ist lediglich eine Art "Ausweis" zum Nachweis der Erbfolge z.B. gegenüber Banken.

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#5
 Von 
Vermieterheini1
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 11x hilfreich)

"mit einer Rechnung von einem Bestattungsunternehmen in Höhe von 13 T € (bei Kontostand 25 T €)"
Als Bank würde ich diesen extrem hohen Betrag für völlig unangemessen halten und schon aus diesem Grund die Überweisung verweigern.
Manche Kreditinstitute überweisen VOR bzw. OHNE Vorlage eines Erbscheins oder Vergleichbarem - auf eigenes Risiko! - ANGEMESSENE Kosten für die Bestattung. Darauf besteht jedoch KEIN Anspruch!

Eine Erbgemeinschaft kann immer nur allstimmig über den Nachlass und dessen "Verwendung" entscheiden.
Das Kreditinstitut darf nur nach Vorlage eines allstimmigen Beschlusses was machen.

Signatur:

Dies ist eine private Meinungsäußerung als Laie ohne jede Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit

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#6
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Und dafür muss man einen 12 Jahre alten Beitrag rausholen?

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

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