Hallo,
Frage an das Forum.
Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen hat sich eine Person das komplette Erbe angeeignet. Unter dem Vorwand,es ist ein Testament vorhanden und es ist schon in Ordnung was ich da mache, hat sie das Erbe angetreten. Das Nachlassgericht hat mich nach 3 Monaten als gesetzlichen Erben bestimmt,was mir aber jetzt recht wenig nützt.
Die Person hat ausser Schulden nichts.Eine Privatklage hat aus diesem Grund für mich keinen Sinn.
Frage: Kann ich die Person strafrechtlich belangen ?
Danke für Antworten
Erbe - Vorspiegelung falscher Tatsachen
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Hatte diese Person einen Erbschein? Vollmachten?
Hi,nein hatte sie nicht. Weder das eine noch das andere!
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Das könnte den Straftatbestand der Unterschlagung erfüllen.
Lohnt es sich nicht zu prüfen ob Dritte haftbar gemacht werden können? Ich kann mir nicht vorstellen wie ein komplettes Erbe verschwinden kann, wenn keine Berechtigung nachgewiesen wird.
Guten Morgen
Hi, Vienna
Das ganze ging sehr schnell.
Heute gestorben. Am selben Tag alle pers. Dinge weg.
Am 2. Tag war der Haushalt aufgelöst und das Bankkonto leergeräumt. Die Bank hatte zwar eine Bankvollmacht der besagten Person, wußte aber nichts von seinem Tod.
Wen sollte ich als Dritten anklagen? Da gibt es keinen? Oder!
Meine nächsten Schritte sind zur Polizei und zwar noch heute.
Herzlichen Dank an Alle
Und jetzt?
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