Erbe - Vorspiegelung falscher Tatsachen

18. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Hausmann
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Erbe - Vorspiegelung falscher Tatsachen

Hallo,
Frage an das Forum.
Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen hat sich eine Person das komplette Erbe angeeignet. Unter dem Vorwand,es ist ein Testament vorhanden und es ist schon in Ordnung was ich da mache, hat sie das Erbe angetreten. Das Nachlassgericht hat mich nach 3 Monaten als gesetzlichen Erben bestimmt,was mir aber jetzt recht wenig nützt.
Die Person hat ausser Schulden nichts.Eine Privatklage hat aus diesem Grund für mich keinen Sinn.
Frage: Kann ich die Person strafrechtlich belangen ?
Danke für Antworten

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 66x hilfreich)

Hatte diese Person einen Erbschein? Vollmachten?

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#2
 Von 
Hausmann
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi,nein hatte sie nicht. Weder das eine noch das andere!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Das könnte den Straftatbestand der Unterschlagung erfüllen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 66x hilfreich)

Lohnt es sich nicht zu prüfen ob Dritte haftbar gemacht werden können? Ich kann mir nicht vorstellen wie ein komplettes Erbe verschwinden kann, wenn keine Berechtigung nachgewiesen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hausmann
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Morgen
Hi, Vienna
Das ganze ging sehr schnell.
Heute gestorben. Am selben Tag alle pers. Dinge weg.
Am 2. Tag war der Haushalt aufgelöst und das Bankkonto leergeräumt. Die Bank hatte zwar eine Bankvollmacht der besagten Person, wußte aber nichts von seinem Tod.
Wen sollte ich als Dritten anklagen? Da gibt es keinen? Oder!
Meine nächsten Schritte sind zur Polizei und zwar noch heute.

Herzlichen Dank an Alle

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