Erbe Wiederheirat

26. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
Nitijualbe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe Wiederheirat

Hallo,
Ich würde mich freuen wenn mir jemand weiter helfen könnte.
Meine Mutter möchte nach dem Tot meines Vaters erneut heiraten. Meine Eltern besitzen ein Haus. Die Erbfolge war nach Vaters Tot folgende, meine Mutter dreiviertel, meine Schwester und ich je einviertel.

Was würde nun bei neuer Heirat mit dem Haus passieren wenn meine Mutter verstirbt? Man sollte dazu sagen das der neue Partner über 20 Jahre jünger ist als sie, also mein Alter hat. Er ist Vater eines Sohnes.

Meine Frage wäre, gibt es eine Möglichkeit zu verhindern das er und womöglich noch sein Sohn einen Teil des Hauses erben, das mein verstorbener Vater eigenhändig für mich und meine Schwester erbaute.

Vielen Dank

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8054 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat (von Nitijualbe):
Die Erbfolge war nach Vaters Tot folgende, meine Mutter dreiviertel, meine Schwester und ich je einviertel.

Das wäre dann mehr als 100 % :grins:

Der Mutter gehörte bereits die Hälfte. Vererbt wurde nur die Hälfte des Vaters. Die gesetzliche Erbfolge ist die Ehefrau zur Hälfte und die Kinder je zu einem Viertel.

Somit sind Eigentümer: die Ehefrau/Mutter zur Hälfte und die Ehefrau/Mutter sowie die Kinder - in Erbengemeinschaft, zur Hälfte -.

Zitat:
Was würde nun bei neuer Heirat mit dem Haus passieren wenn meine Mutter verstirbt?

Wenn es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge (s.o.). Der Ehegatte erbt 1/2 und die Kinder zusammen 1/2.
Zitat:
Meine Frage wäre, gibt es eine Möglichkeit zu verhindern das er und womöglich noch sein Sohn einen Teil des Hauses erben, das mein verstorbener Vater eigenhändig für mich und meine Schwester erbaute.

"Verhindern" kann das nur deine Mutter in dem sie möglichst einen notariellen Erbvertrag mit euch schließt. Ein Testament genügt nicht, da es jederzeit einseitig geändert werden kann. Ob sie das überhaupt will?

Selbst wenn der Ehegatte enterbt wird, steht im ein Pflichtteil (Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar) zu.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nitijualbe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich haben wir nur 100% Haus

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Also egal wie gibt es keinerlei Möglichkeit zu verhindern das er (für den Fall das meine Mutter verstirbt) am Hauserbe beteiligt wird.

Ich habe die Hoffnung das meine Mutter doch an den Wunsch meines Vaters festhält seinen Kindern Vermächtnis zu hinterlassen....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8054 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat (von Nitijualbe):
Also egal wie gibt es keinerlei Möglichkeit zu verhindern das er (für den Fall das meine Mutter verstirbt) am Hauserbe beteiligt wird.

Du hast keine Möglichkeit, das zu verhindern.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat (von Nitijualbe):
Also egal wie gibt es keinerlei Möglichkeit zu verhindern das er (für den Fall das meine Mutter verstirbt) am Hauserbe beteiligt wird.


Wenn die Mutter und ihr Mann mitspielen, könnte der Mann auch auf seinen Pflichtteil am Haus verzichten.

Er könnte auch als Vorerbe eingesetzt werden und die Kinder als Nacherben. Ob das sinnvoll ist, wenn der Mann im gleichen Alter wie die Kinder sind, sei mal dahingestellt.

Mit Zustimmung der Kinder könnte der Mann auch lediglich ein Wohnrecht erben und das Haus geht an die Kinder.

Zitat (von Nitijualbe):
Ich habe die Hoffnung das meine Mutter doch an den Wunsch meines Vaters festhält seinen Kindern Vermächtnis zu hinterlassen....


Ein Vermächtnis ist etwas anderes als ein Erbe.

Zitat (von cruncc1):
Du hast keine Möglichkeit, das zu verhindern.


Richtig, nur die Mutter kann das verhindern.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen