Mein Vater Arbeitslos 60 jahre hat das haus seiner mutter die noch lebt und in dem haus wohnrecht hat geerbt, und seinen einzigen bruder ausgezahlt! Kinder vom bruder stehen nicht im Testament
und sind somit raus!
Ich wohne mit bei meiner Oma in dem haus und soll dieses auch von meinem Vater bekommen wie ist es dann mit meinen 2 schwestern, eine schwester 400 euro basis arbeit und die andere hartz 4! Ich arbeite mit ner Festanstellung! Wieviel steht meinen schestern dann in Prozent zu? Mein Vater macht eine schenkung an mich!
-----------------
""
Erbe - Wieviel steht meinen Schwestern dann in Prozent zu?
22. Juni 2013
Thema abonnieren
Frage vom 22. Juni 2013 | 17:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe - Wieviel steht meinen Schwestern dann in Prozent zu?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. Juni 2013 | 00:47
Von
Status: Unbeschreiblich (119495 Beiträge, 39733x hilfreich)
quote:
Mein Vater Arbeitslos 60 jahre hat das haus seiner mutter die noch lebt
Wenn die Mutter noch lebt, kann der Vater denknotwendigerweise das Haus nicht geerbt haben da zum Eintritt des Erbfalles der Tod der Mutter unabdingbar ist.
quote:
Wieviel steht meinen schestern dann in Prozent zu? Mein Vater macht eine schenkung an mich!
0%
Wem der Vater was von seinem Eigentum schenkt, entscheidet er, da gibt es auch keinen Anspruch von anderen auf Ausgleich.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Und jetzt?
Schon
266.764
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten