Hallo
ich bräuchte mal einen Rat ich habe im Dezember 2013 die Wohnung mit den gesamten inhalt (mit Möbel) von meinen Vater übernommen
da er im Oktober 2013 ins Altenheim gegangen ist
nun ist er am 9. Februar 2014 verstorben.
Jetzt würde ich das Erbe
ausschlagen muss ich die Möbel aus der Wohnung herausgeben oder was passier jetzt damit?
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-- Editiert m.delta am 26.02.2014 21:12
Erbe - Wohnung - Möbel
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



In welcher Form hast du "übernommen"? War das ein Geschenk oder solltest du die Möbel etwa hüten, bis er zurückkommt?
Das wird meistens ja nicht glasklar gesagt, aber es gibt Indizien.
Also: Wurde der Mietvertrag deines Vaters auf dich umgeschrieben oder wohnst du einfach da (dann kommen noch ganz andere Probleme bei der Ausschlagung auf dich zu)?
Hat dein Vater ein paar Möbel mitgenommen und den rest dagelassen?
War es die freie Entscheidung deines Vaters, lieber im Altersheim zu wohnen, oder gab es Probleme, die den Umzug notwendig machten?
In jedem Fall würde ich vermuten, dass die Möbel nicht viel wert sind: Der gebrauchtmöbelmarkt in Deutschland ist praktisch tot, einen Schrank, der neu 1000€ kostet, wird man nach zwei Jahren nicht mal für 100€ verkaufen können.
Vermutlich wird sich also niemand für die Möbel interessieren, solange die in deiner von dir angemieteten Wohnung stehen.
mein Vater ist freiwillig ins Altenheim gegangen da er es geundheitlich gründen nicht mehr allein geschaft hätte.
Er hat ein paar Möbel mitgenommen, & die restlichen Möbel waren Ihn egal.
Ich habe die Wohnung mit einen Neuen Mietvertrag übernommen
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Dann würde ich mal vermuten, dass er sein Eigentumsrecht an den Möbeln aufgegeben hat und die Möbel somit dir gehören.Wen irgend jemand die Möbel herausfordert, soll er dir die Rechtsgrundlage nennen, ansonsten kannst du sie behalten.
Wenn du ganz sicher gehen willst, soltlest du in nächster Zeit keine von den Möbeln entsorgen - nur so für den Fall, dass jemand da Diskussionen anfangen will. ISt aber unwahrscheinlich.
Keinesfalls bist du verpflichtet, dich irgendwo zu melden. Selbst wenn die Möbel nur geliehen wären, müsstes sie erst mal von einem nachgeweisenen ERben zurückgefordert werden.
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