Hallo zusammen,
folgende Konstellation hat sich nach einem Todesfall ergeben.
Generelle Erbfolge ist eingetreten 50 Frau, 25 Kind 1, 25 Kind 2 da kein Testament vorhanden.
Wohnung sollte und soll an Kind 1 und Kind 2 gehen.
Kann die Frau das Erbe der Wohnung abtreten bzw. sich NICHT im Grundbuch eintragen?
Gruss Alex
-- Editiert von alexander123erben am 22.10.2018 09:24
Erbe Wohnung nach Todesfall
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Ja, im Wege der Erbauseinandersetzung. Bei einer Wohnung/Grundstück muss dieser Teil über einen Notar laufen.
Unter eine Schenkung fällt dieses dann wohl nicht?!
Der 50% Anteil der Frau soll nicht geschenkt werden da sie diesen gar nicht antreten möchte da das Erbe der Wohnung vom Wunsch des Verstorbenen an die zwei Kinder gehen soll.
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Zitat:Der 50% Anteil der Frau soll nicht geschenkt werden da sie diesen gar nicht antreten möchte
Man kann ein Erbe nur ganz oder gar nicht antreten. Im Rahmen einer Erbauseinandersetzung ist es aber möglich, das Erbe nach eigenem Belieben aufzuteilen.
Wenn die Kinder dabei wertmäßig deutlich mehr erhalten als ihren jeweiligen 25%-Anteil, dann ist das auch dann eine Schenkung, wenn die Frau das nicht so empfindet. Da jedes Kind auch gegenüber der Frau einen Freibetrag in Höhe von 400.000€ hat, verstehe ich gerade nicht, was das Problem dabei ist.
Die Ehefrau kann ihr Erbe annehmen oder sie kann es ausschlagen. Dann schlägt sie es aber ganz aus. Eine teilweise Ausschlagung ist grundsätzlich nicht möglich, es gibt davon eine eng begrenzte Ausnahme (§ 1951 BGB
, erben mehrerer Erbteile), die hier aber nicht relevant ist.
Den Anteil der Ehefrau an der Wohnung den Kindern zu überlassen ist eine Schenkung, die in vielen Fällen schenkungssteuerfrei ausfallen wird.
Die Wohnung kann aber problemlos Eigentum der Erbengemeinschaft aus Ehefrau und den beiden Kindern werden und auch so im Grundbuch eingetragen sein.
Zitat:Der 50% Anteil der Frau soll nicht geschenkt werden da sie diesen gar nicht antreten möchte da das Erbe der Wohnung vom Wunsch des Verstorbenen an die zwei Kinder gehen soll.
Das ist aber eine Schenkung. Das Erbe wurde mit dem Tod "angetreten", wenn nicht form- und fristgerecht ausgeschlagen wurde.
https://dejure.org/gesetze/BGB/1944.html
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