hallo
ich kenne mich mit Erbschaft gar nicht aus und hätte mal eine frage diesbezüglich.
Frau A hat ein Kind aus erster ehe.
diese ehe wird geschieden und sie heiratet einen neuen Mann mit dem sie auch ein Kind zusammen bekommt.
nun kauft sich das Ehepaar ein haus, im Grundbuch stehen beide drin.
meine frage:
wie erbt das Stiefkind wenn Frau A zuerst stirbt und wie wenn der Stiefvater zuerst stirbt.
Und wie erbt das gemeinsame Kind.
vielen dank und liebe grüße
Erbe?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Stirbt Frau A, erbt Kind 1 (und Kind 2 und der Ehemann).
Stirbt der Ehemann, dann erbt Kind 1 nichts.
vielen dank für die antwort.
also ist kind 1 benachteiligt, egal wie es kommt.
es bekommt immer weniger als das eheliche kind.
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das leibliche kind ist nicht benachteiligt, da es von der erbfolge mütterlicher seite nicht ausgeschlossen wird. nur erbt sie von ihrem "stiefvater nichts" da sie in keinem verwandschaftlichen verhältnis zu ihm steht.
...und das ließe sich durch eine Adoption ändern. ABER: dann wird Kind 1 im Verhältnis zum jetzt leiblichen Vater ohne Erbanspruch.
vielen herzlichen dank für die antworten.
jetzt weis ich wenigstens wo ich stehe, danke.
Das oben Geschriebene gilt für die gesetzliche Erbfolge.
Die Ehegatten können per letztwilliger Verfügung andere Erben bestimmen.
Wen das Kind auf den Tod der Mutter "enterbt" wurde (z.B. weil der Ehegatte zum Alleinerben eingesetzt wurde), kann es den Pflichtteil (die Hälfte des gesetzlichen Erbteils) geltend machen.
-- Editiert am 13.05.2009 18:52
ich glaub jetzt hab ich es.
also wenn die mutter zuerst stirbt und der stiefvater als erbe eingesetzt ist, dann erbten die anderen drei zu gleichen teilen.
wenn jedoch der stiefvater zuerst stirbt, dann erben nur die mutter und das eheliche kind je zur hälfte und das stiefkind geht leer aus.
so richtig?
nochmal vielen dank für die antworten.
#also wenn die mutter zuerst stirbt und der stiefvater als erbe eingesetzt ist, dann erbten die anderen drei zu gleichen teilen.#
Nein, dann ist der Stiefvater Alleinerbe und die Kinder haben einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von je 1/8.
Bei gesetzlicher Erbfolge erbt der Ehemann die Hälfte und die beiden Kinder je ein Viertel (vorausgesetzt gesetzlicher Güterstand).
#wenn jedoch der stiefvater zuerst stirbt, dann erben nur die mutter und das eheliche kind je zur hälfte und das stiefkind geht leer aus.#
So ist es.
danke für deine antwort
und es spielt keine rolle, wenn das stiefkind noch ganz klein war bei der neuen heirat und sein ganzes leben in dieser familie verbracht hat?
nennen wir ein erbe von 100 000€
wenn beiden eltern zusammen was passiert, dann bekommt die
leibliche tochter 75 000
Stiefkind 25 000
stimmt so oder?
#und es spielt keine rolle, wenn das stiefkind noch ganz klein war bei der neuen heirat und sein ganzes leben in dieser familie verbracht hat?#
Nein.
Wenn es der Wunsch der Mutter und des Stiefvaters, beide Kinder gleich zu bedenken, können sie dies jederzeit per Testament tun.
#nennen wir ein erbe von 100 000€
wenn beiden eltern zusammen was passiert, dann bekommt die
leibliche tochter 75 000
Stiefkind 25 000#
Nein.
Zunächst ist der genaue Todeszeitpunkt (auf die Minute!) maßgebend.
Somit gilt ebenfalls die jeweilige Erbfolge. Auch wenn der "Überlebende" nur eine Minute länger lebt, wird dieser "Erbe" vom zuerst Verstorbenen.
-- Editiert am 13.05.2009 21:17
mann ist das aber kompliziert, echt wahnsinn.
ich danke dir für deine mühe, du hast mir sehr geholfen.
ich wünsche keinem meiner elternteile das etwas passiert, weil ich beide gleich liebe.
nur, sie wussten nicht wie das stiefkind dasteht und es ist wichtig das zu regeln.
ganz lieben dank und einen schönen abend :o)
Nur ein Beispiel
Stirbt die Mutter dann Erben von Ihren 50 000€ (Gesamtwert 100 000€)
Papa 30 000
Kind 15 000
Stiefkind 15 000
Stirbt Vater dann erbt
Kind noch mal 50 000
Ergebnis:
Kind erbt gesamt 65 000
Stieftochter 15 000
so müsste das stimmen.
#Stirbt die Mutter dann Erben von Ihren 50 000€ (Gesamtwert 100 000€)
Papa 30 000
Kind 15 000
Stiefkind 15 000#
??? Das wären dann EUR 60.000,--, der Nachlass der Mutter besteht aber nur aus EUR 50.000,--.
#Ergebnis:
Kind erbt gesamt 65 000
Stieftochter 15 000#
.... und wo bleibt der Rest ?
Die Berechnung ist nicht richtig.
Oh Mann, stimmt.
Da passt was nicht.
Also
Papa 30 000
Kind 10 000
Stiefkind 10 000
sind 50 000
Kind erbt gesamt 85 000
Stiefkind 10 000
So? :o)
Wie kommst du denn darauf, dass der Papa 30.000 erbt?
#Kind erbt gesamt 85 000
Stiefkind 10 000#
Wo bleiben die restlichen 5.000?
Vielen Dank für die Verbesserung und Aufklärung.
Ich frage ja, weil ich mich nicht auskenne, Danke.
#Nur ein Beispiel
Stirbt die Mutter dann Erben von Ihren 50 000€ (Gesamtwert 100 000€)
Papa 30 000
Kind 15 000
Stiefkind 15 000
Stirbt Vater dann erbt
Kind noch mal 50 000
Ergebnis:
Kind erbt gesamt 65 000
Stieftochter 15 000
so müsste das stimmen.#
??? Das war keine Frage, sondern eine Feststellung.
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