Erbe aber keine Unterlagen mehr bei der Bank

21. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
MichaPet
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbe aber keine Unterlagen mehr bei der Bank

Hallo,
sorry für den albernen Titel aber mir ist nichts besseres eingefallen.

Folgendes:
Meine Mutter hatte von ihrer Tante einen Erbschein (wenn man es so nennen darf?). Da war in einem Vertrag der Bank geregelt, dass nur sie im Todesfall erben darf. Im Vertrag steht auch, dass die Bank sich bei meiner Mutter im Todesfall melden muss, was sie aber nicht getan hat. Jetzt zum Problem:

Die Tante ist Ende 2001 verstorben und die beiden Söhne haben das Konto aufgelöst. Die Aussage haben wir von der Bank bekommen und es sind keine weiteren Unterlagen mehr vorhanden. Wir haben aber den Originalvertrag vorliegen. Was können wir da jetzt noch machen?

Vielen Dank im Voraus.

-- Editiert von User am 21. November 2023 17:24

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7870 Beiträge, 4455x hilfreich)

Zitat (von MichaPet):
Meine Mutter hatte von ihrer Tante einen Erbschein (wenn man es so nennen darf?).

Hier gab es wohl einen Vertrag von Tante und Mutter. Ein Erbschein ist etwas ganz anderes.
Zitat:
Da war in einem Vertrag der Bank geregelt, dass nur sie im Todesfall erben darf.

Man kann immer nur erben, wenn jemand verstorben ist. :wink:
Zitat:
m Vertrag steht auch, dass die Bank sich bei meiner Mutter im Todesfall melden muss, was sie aber nicht getan hat.

Eine solche Verpflichtung ist rechtlich nicht bindend.
Zitat:
Die Tante ist Ende 2001 verstorben und die beiden Söhne haben das Konto aufgelöst. Die Aussage haben wir von der Bank bekommen und es sind keine weiteren Unterlagen mehr vorhanden. Wir haben aber den Originalvertrag vorliegen. Was können wir da jetzt noch machen?

Nach 22 Jahren? Was steht denn in dem Vertrag?

-- Editiert von User am 21. November 2023 18:24

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(804 Beiträge, 86x hilfreich)

Zitat (von MichaPet):
Meine Mutter hatte von ihrer Tante einen Erbschein (wenn man es so nennen darf?). Da war in einem Vertrag der Bank geregelt, dass nur sie im Todesfall erben darf.


Das Erbe wird im Normalfall per Testament geregelt.

Zitat (von MichaPet):
Die Tante ist Ende 2001 verstorben und die beiden Söhne haben das Konto aufgelöst. Die Aussage haben wir von der Bank bekommen und es sind keine weiteren Unterlagen mehr vorhanden. Wir haben aber den Originalvertrag vorliegen. Was können wir da jetzt noch machen?


Die Söhne der Verstorbenen haben einen gesetzlichen Anspruch auf ihren Pflichtteil, und ein mögliches Erbe dürfte nach zweiundzwanzig Jahren verjährt sein.



-- Editiert von User am 21. November 2023 22:17

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116346 Beiträge, 39256x hilfreich)

Zitat (von MichaPet):
Meine Mutter hatte von ihrer Tante einen Erbschein (wenn man es so nennen darf?).

Man darf es auch "Hüpfelmüpf" nennen.
Relevant ist nur, was es tatsächlich ist.



Zitat (von MichaPet):
Da war in einem Vertrag der Bank geregelt, dass nur sie im Todesfall erben darf.

Eine ziemlich unsinnige Regelung, da man in DE ohne Todesfall schlicht nichts erben kann.



Zitat (von MichaPet):
Im Vertrag steht auch, dass die Bank sich bei meiner Mutter im Todesfall melden muss, was sie aber nicht getan hat.

Und dieses "nicht getan" könnte man nun wie genau beweisen?
Im übrigen müsste durch das nicht melden auch ein Schaden entstanden sein - der ist hier nicht erkennbar.



Zitat (von MichaPet):
Was können wir da jetzt noch machen?

Wer konkret ist denn "wir"?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46737 Beiträge, 16569x hilfreich)

Mutmaßlich handelt es sich um eine Schenkung auf den Todesfall.

So eine Schenkung können die Erben einfach widerrufen, so lange sie nicht vollzogen ist. Das ist hier wahrscheinlich passiert, so dass Deine Mutter wahrscheinlich keine Ansprüche hat.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MichaPet
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Natürlich kann man nur im Todesfall erben. Ist mir schon klar aber darum geht es auch nicht.

Meine Mutter hat einen Vertrag mit der Bank, dass das Sparkonto im Todesfall an meine Mutter geht. Nur an meine Mutter und NICHT ins Erbe fällt.

Die Bank hätte meine Mutter im Todesfall benachrichtigen müssen.

Hier mal ein Textauszug der Bank
https://share-your-photo.com/d48a9b4b90

Oben steht nur Vertrag zugunsten Dritter...zwischen...und der Bank....

1) der Kunde ist verfügungsberechtigter Gläubiger des folgenden Kontos...
2) Alle Rechte aus diesem Konto, einschließlich der Rechte gehen über auf...(meine Mutter)...und dann kommt der Text unten.

-- Editiert von User am 22. November 2023 09:09

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46737 Beiträge, 16569x hilfreich)

Zitat (von MichaPet):
Oben steht nur Vertrag zugunsten Dritter...zwischen...und der Bank....


Wie ich vermutet hatte.

Zitat (von MichaPet):
Die Bank hätte meine Mutter im Todesfall benachrichtigen müssen.


Das ist nicht offensichtlich, denn
1. konnte die Tante das Konto jederzeit auflösen
2. konnte die Tante den Vertrag jederzeit widerrufen
3. konnten die Erben den Vertrag bis zur Abgabe der Annahmeerklärung widerrufen
4. hätte Deine Mutter eine Annahmeerklärung abgeben müssen, wenn 1.-3. nicht zutreffen.

Da das Konto aber inzwischen aufgelöst ist, ist davon auszugehen, dass eine der in 1.-3. genannten Varianten eingetreten ist.

Warum fällt es erst nach 22 Jahren auf, dass es den Vertrag gibt?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MichaPet
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke...

Aber wieso ist es nicht offensichtlich? Es steht eindeutig im Vertrag, dass die Bank im Todesfall meine Mutter benachrichtigen muss.

1-3 trifft auf gar keinen Fall zu.

Was soll denn eine Annahmeerklärung sein? Es wusste ja niemand, dass die Tante gestorben ist.

Ich denke aber auch, dass man ohne Anwalt nicht weiterkommen wird. Die Erben hätten den Vertrag nie alleine auflösen dürfen und die Bank hat die Benachrichtigung versäumt. Das ist ja Fakt.



-- Editiert von User am 22. November 2023 15:16

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16435 Beiträge, 5808x hilfreich)

Zitat (von MichaPet):
Ich denke aber auch, dass man ohne Anwalt nicht weiterkommen wird
Auch mit Anwalt hört sich das hier ziemlich aussichtslos an. Die Mutter hätte eine Annahmeerklärung abgeben müssen. Das hat sie anscheinend nicht getan. Diese Unterlassung hat die Erben dazu berechtigt diese Schenkungsvereinbarung zu widerrufen, was diese wohl auch getan haben und somit musste die Bank das Geld den Erben auszahlen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
MichaPet
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Was soll denn diese Annahmeerklärung sein ? Die Verträge wurden ja von beiden Seiten unterschrieben. Mehr kann man doch nicht machen.

-- Editiert von User am 22. November 2023 16:33

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46737 Beiträge, 16569x hilfreich)

Zitat (von MichaPet):
Was soll denn diese Annahmeerklärung sein ?


Die Erklärung, dass die Schenkung angenommen wird.

Zitat (von MichaPet):
Die Verträge wurden ja von beiden Seiten unterschrieben. Mehr kann man doch nicht machen.


Doch, man hätte den Vertrag notariell beurkunden lassen können. Es handelt sich nämlich um eine Schenkung und für die gilt der § 518 BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
MichaPet
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok danke. Warten wir mal ab, am Freitag haben wir Termin beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
MichaPet
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
falls es jemanden interessieren sollte:

Wir waren heute beim Anwalt. Laut Anwalt ist eine Annahmeerklärung nicht notwendig, da es sich um einen Vertrag beider Seiten handelt. Und die Bank hätte den laufenden Vertrag gar nicht ohne Zustimmung bzw. Benachrichtigung verändern oder beenden dürfen. Wir werden sehen. Es wird natürlich alles seine Zeit dauern aber bin froh, dass das alles jetzt ein Profi übernimmt.
Auch die Rechtsschutz hat ihr ok dafür gegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15871 Beiträge, 9096x hilfreich)

Hat denn der Anwalt denn auch was zur Verjährung gesagt?

Eine Schadensersatzforderung gegen die Bank dürfte nach 22 Jahren verjährt sein.
Auch dürften nach 22 Jahren sämtliche Aufbewahrungspflichten vorbei sein.

Es bleibt meiner Ansicht nach nur eine Forderung gegen die Söhne.
Aber ohne Unterlangen könnte das schwierig werden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
MichaPet
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Eigentlich gar nichts. Der Vertrag hätte ja noch laufen müssen. Ich bin echt gespannt, was und ob etwas dabei rauskommt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3320 Beiträge, 521x hilfreich)

Warum hat man eigentlich 22 Jahre gewartet?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46737 Beiträge, 16569x hilfreich)

Zitat (von MichaPet):
Der Vertrag hätte ja noch laufen müssen.


Warum?

Aber halte uns gerne auf dem Laufenden. Ich bin durchaus neugierig, ob meine o.g. Rechtsauffassung richtig war oder nicht.

Ich bleibe übrigens trotz der gegenteiligen Meinung des Anwaltes bei meiner Auffassung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46737 Beiträge, 16569x hilfreich)

Zitat (von MichaPet):
da es sich um einen Vertrag beider Seiten handelt.


Wer hat den Vertrag denn unterschrieben? Nur die Tante und die Bank oder auch Deine Mutter?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37576 Beiträge, 13808x hilfreich)

Sehr berechtigte Frage, @hh. Ich grübele noch an einem anderen Punkt, neben denen, die meine Vorschreiber schon angeführt haben. Woher soll die Bank denn wissen, dass jemand gestorben ist? Und abgesehen davon - Rechtsnachfolger der Verstorbenen ist die Erbengemeinschaft. In diesem Verhältnis geht es doch auch.

Also: wenn die Bank z.B. erst jetzt von dem Tod der Vertragspartnerin erfährt, muss sie erst jetzt den möglichen Begünstigten informieren, wenn denn die Vereinbarung Bank/Verstorbene noch greift. Ob darüber hinaus noch Ansprüche des Begünstigten bestehen, das ergibt sich dann aus dem Vertragsverhältnis Erbengemeinschaft/Bank.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46737 Beiträge, 16569x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
wenn die Bank z.B. erst jetzt von dem Tod der Vertragspartnerin erfährt, muss sie erst jetzt den möglichen Begünstigten informieren, wenn denn die Vereinbarung Bank/Verstorbene noch greift.


Das Konto ist doch schon seit sehr langer Zeit aufgelöst. Da muss die Bank niemanden mehr informieren, auch nicht, wenn sie jetzt erst vom Tod der Tante erfahren hat.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37576 Beiträge, 13808x hilfreich)

hh, Du hast mich missverstanden. Ich teile ja Deine Ansicht. Ich wollte zusätzlich zu allen anderen Bedenken noch einfügen, dass diese Informationspflicht ja durchaus auf ein unmöglich zu erbringende Leistung gerichtet sein kann. Und, wenn sie tatsächlich besteht, dann wem gegenüber? Dem Vertragspartner gegenüber oder gegenüber der dritten Person?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116346 Beiträge, 39256x hilfreich)

Zitat (von hh):
Da muss die Bank niemanden mehr informieren, auch nicht, wenn sie jetzt erst vom Tod der Tante erfahren hat.

Doch, das muss sie durchaus wenn sie sich vertraglich dazu verpflichtet hat.



Zitat (von MichaPet):
falls es jemanden interessieren sollte:

Aber sicher doch.
Gerne weiter updaten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1106 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
. Woher soll die Bank denn wissen, dass jemand gestorben ist?

Höchstwahrscheinlich deshalb, weil die Beiden Söhne (als Erben vermutlich) das Konto mittels Erbschein oder Testament aufgelöst haben.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6016 Beiträge, 1453x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Das Erbe wird im Normalfall per Testament geregelt.

Das Erbe wird im Normalfall durch die gesetzliche Erbfolge geregelt.
Nur eine Minderheit der Menschen hat ein Testament gemacht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6016 Beiträge, 1453x hilfreich)

Zitat (von MichaPet):
Meine Mutter hat einen Vertrag mit der Bank, dass das Sparkonto im Todesfall an meine Mutter geht. Nur an meine Mutter und NICHT ins Erbe fällt.

Das ist unwirksam, wenn es kein entsprechendes Testament gibt. Gibt es kein Testament, das etwas anderes bestimmt, geht das Geld auf dem Sparkonto an den/die gesetzlichen Erben.

Zitat:
Die Bank hätte meine Mutter im Todesfall benachrichtigen müssen.

Nein.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
MichaPet
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hh):
Warum?

Wie warum?
Weil die Bank eben den Vertrag nicht ohne ihre Zustimmung hätte ändern dürfen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
MichaPet
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wer hat den Vertrag denn unterschrieben? Nur die Tante und die Bank oder auch Deine Mutter?


Alle drei Parteien.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46737 Beiträge, 16569x hilfreich)

Zitat (von MichaPet):
Weil die Bank eben den Vertrag nicht ohne ihre Zustimmung hätte ändern dürfen.


Und woraus ergibt sich, dass sie das getan hat?

Laut Sachverhalt wurde der Vertrag entweder von den Erben oder bereits von der Tante geändert. Beide hatten ein eiseitiges Widerrufsrecht. Die Auflösung des Kontos steht dabei nach meiner Auffassung einem Widerruf gleich.

Zitat (von MichaPet):
Alle drei Parteien.


Deine Mutter hatte also Kenntnis vom Vertrag und dennoch über einen Zeitraum von 22 Jahren ihre Rechte nicht geltend gemacht? Dann dürfte selbst für den Fall, dass Deine Mutter dem Grundsatz nach Ansprüche hätte, inzwischen Verjährung eingetreten sein.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116346 Beiträge, 39256x hilfreich)

Zitat (von hh):
Dann dürfte selbst für den Fall, dass Deine Mutter dem Grundsatz nach Ansprüche hätte, inzwischen Verjährung eingetreten sein.

Neben der Verjährung gibt es auch noch das Konstrukt der Verwirkung.

Es bleibt also spannend, wie es weiter geht und wie die Bank reagieren wird bzw. mit welchen rechtlichen Argumenten sie abwehrt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 260.191 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.430 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen