Erbe abkaufen, trotzdem Bruder auszahlen?

8. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
patrice
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe abkaufen, trotzdem Bruder auszahlen?

Hallo!
Wir wollen das Haus meiner Schwiegermutter, in dem wir zur Miete wohnen kaufen, weil diese Anfang Dezember Zwangsversteigert werden soll. Es ist mit 2 anderen Grundstücken im Grundbuch eingetragen und kann auch nur im Ganzen ver- bzw. von uns gekauft werden. Laut Gutachten sind es 143000€. Wir wollen aber, um die ZV zu verhindern es zum Restschuld Preis von 61000€ von Schwiegermutter abkaufen. Das heißt, die Bank bekommt das Geld, sie geht leer aus. Wie ist es nun, mit dem Pflichtteil des Bruders. Müssen wir Ihn auszahlen obwohl wir das Haus gekauft und nicht geerbt haben? Oder hat er jetzt und auch in Zukunft keinerlei Ansprüche an uns? Müssen wir nach dem Kauf etwas beachten, was das "gekaufte" Erbe betrifft?
Danke für die Antworten.




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 187x hilfreich)

Wenn ich jetzt mal nicht davon ausgehen , dass ihr verwandt seit:

Person A kauft für die REstschuld Person B das Haus ab. Die Restschuld bekommt die Bank. Person A ist eigentümer. Person B stirbt. Warum sollte Person C anspruch auf Erbschaft haben? Person B hat das Haus verkauft. Hat dadurch kein "Guthaben" mehr, aber auch keine Schulden.

Also würde ich sagen, dass du deinen Schwager nicht auszahlen musst, da du das Haus gekauft hast. WEnn deine Schw.-Mutter dadruch an kein Vermögen gekommen ist, ist der Fall erledigt.... m.E.

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"*Smile for a better Day...:)*

*Einsamkeit ist der Feind des Menschen*"

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#2
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 69x hilfreich)

oh Vorsicht, wenn das so einfach wäre könnte man mit dieser Masche Pflichtteilberechtigte schön "über's Ohr hauen".
Meine Rechnung wäre : Gutachten minus Kaufpreis = 82.000,-€ / Pflichtteil des Bruders 20.500,-€. Natürlich bei Frist von 10 Jahren.
Ist das richtig so ?
Gruss Vienna

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#3
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

ich würde auch wert abzüglich kaufpreis als schenkung ansehen die binnen 10 jahren noch auswirkungen auf den pflichtteil hat.

nur soll das haus ja eigentum beider eheleute werden, so daß der erbteilsberechtigte A ja nur die hälfte hat. daher wäre ich mir bei der vorstehenden rechnung nicht so sicher.

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Selbst wenn der Bruder irgendwelche Ansprüche hätte, hat er die noch nicht jetzt, solange die Mutter lebt (wie alt ist sie denn?).
Ihr erbt ja nicht das Haus, sondern theoretisch schenkt deine Schwima euch den Restbetrag zum Gutachten.
Durch den Kauf könnt ihr euch zu 50% als jeweiliger Eigentümer eintragen. Der Bruder hat ja nur gegen seine Schwester einen Anspruch auf die "Schenkung". Da könnte Schiema ja schon mal vorbeugen, indem sie ihn nur zum Pflichtteilberechtigten macht, da hat er dann sogar nur noch 12,5 % Anspruch auf Geld, nicht mehr auf das Haus.
Ob das Gutachten dann zugrunde gelegt wird?

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#5
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 69x hilfreich)

@sika .
Verstehe ich das richtig, bei der 10 Jahresfrist gelten nur Schenkungen an den Erben? Nicht an den Ehepartner des Erben?
Gruss Vienna

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#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Die 10-Jahresfrist gilt für alle Schenkungen, egal an wen, da sie ja theoretisch das Erbe mindern. Sonst würden Leute ja immer schnell ihr Geld an jemanden verschenken, damit die Erben nichts bekommen.

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