Erbe abkaufen

21. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
hugo2009
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe abkaufen

Hallo Zusammen, ich bitte Euch um Hilfe:(

Also Vorgeschichte:

Ich wohne in dem Haus von meinem Großvater, welches mir lt. Testament übertragen werden soll. Um gewisse Erbschleicher (Leider vorhanden) auszubannen haben wir mit dem Gedanken gespielt, dass ich ihm das Haus abkaufe, daher Geld fließt und andere Leute keinen Anspruch mehr haben. Lediglich mein Onkel soll zum Teil ausgezahlt werden, würden wir dann so regeln, müsste demzufolge die Hypothek aufstocken.
Wert des Hauses 200 - 230 tsd. , Hypothek cirka 130 tsd. und mein Opa müsste ein unentgeldliches Wohnrecht ( 80 jahre jung) gewährt werden.

Greetz

Hugo


-- Editiert am 21.04.2009 14:57

-- Editiert am 21.04.2009 14:59

-- Editiert am 21.04.2009 15:03




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(950 Beiträge, 352x hilfreich)

> haben wir mit dem Gedanken gespielt, dass ich ihm das Haus abkaufe, daher Geld fließt und andere Leute keinen Anspruch mehr haben

Und das Geld können sich die "Erbschleicher" dann nicht holen? Oder spielst du mit dem Gedanken, das Haus für 1 EUR zu kaufen? Dann dürfte dich die Schenkungssteuer ziemlich übel treffen, da man hier den Verkehrswert des Hauses und nicht den Kaufpreis ansetzen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hugo2009
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

nein, schon ein korrekter bzw. akzeptabeler Betrag, Das Geld könnte Opa dann ja wieder verjubeln. demzufolge nichts zu holen !?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49859 Beiträge, 17477x hilfreich)

quote:
Das Geld könnte Opa dann ja wieder verjubeln.


Plant der Opa, noch Luxuskreuzfahrten zu machen oder wie ist das gemeint? Mit verjubeln darf jedenfalls nicht gemeint sein, dass er Dir das Geld irgendwie zurückgibt. Dann klappt das nämlich nicht.

Welcher Vorteil darin liegt, das Haus zu kaufen, anstatt es vererbt oder geschenkt zu bekommen und dabei ggf. Plichtteilsansprüche auszuzahlen, leuchtet mir jedenfalls nicht ein. Der Kauf des Hauses ist für Dich jedenfalls die mit Abstand teuerste Variante.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hugo2009
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

da opa doch mit dem geld machen könnte, was er will, könnte er mir es auch hintenrum zurückgeben. oder nicht?
im enteffekt wäre es so günstiger, als alle auszahlen zu müssen, was eigentlich ja auch korrekt wäre, jedoch nicht in opas sinne.

also lieb wäre es mir, alles seinen normalen weg gehen zu lassen,
nur opa sucht die beste lösung zu finden und bittet mich um rat.
mein onkel bestärkt opa regelrecht durch seine Zusprüche,
er stellt sich scheinbar alles so einfach vor.

danke

hugo

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49859 Beiträge, 17477x hilfreich)

quote:
da opa doch mit dem geld machen könnte, was er will, könnte er mir es auch hintenrum zurückgeben. oder nicht?


Dann kann er Dir das Haus auch gleich schenken, denn das wäre doch das Gleiche. Das hintenherum zurückgeben ist natürlich auch eine Schenkung. Wenn der von Dir gezahlte Kaufpreis dann einfach verschwunden ist, dann ist der Erbstreit doch schon vorprogrammiert. Es wird dann doch schon schwierig werden, darzulegen, woher Du überhaupt das Geld für die Zahlung des Kaufpreises hattest.

quote:
im enteffekt wäre es so günstiger, als alle auszahlen zu müssen, was eigentlich ja auch korrekt wäre, jedoch nicht in opas sinne.


Einen Auszahlungsanspruch hat zunächst einmal kein Beteiligter. Auch Dein Onkel hat keinen derartigen Anspruch. Dein Opa kann aber natürlich die Auszahlung Deines Onkels zur Bedingung für die Übertragung machen.

Zu prüfen wäre allerdings, ob so ein Anspruch mit dem Tod Deines Opas entsteht. Allenfalls würde ein Pflichtteilergänzungsanspruch entstehen, der dann aber nichts mit Erbschleicherei zu tun hat.

Rechtlich völlig korrekt wäre es aber z.B. die Verpflichtung zur Pflege des Opas zu übernehmen. Das gilt als Zahlung eines Kaufpreises in entsprechender Höhe. Alelrdings weiß ich natürlich nicht, ob Du so etwas tatsächlich übernehmen würdest.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 297.578 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.321 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.