Erbe ablehnen...?

1. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
jägerschnitzel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe ablehnen...?

Hallo,
ich möchte als alleiniger Erbe selbiges ablehnen. Dazu meine Fragen:
1. Der Todesfall war bereits am 01.12.2003 (zu spät ?)
2. Muss ich zunächst einen Erbschein beantragen ?
3. Welches Gericht (Amt) ist denn Zuständig ?

Danke für Antwort.

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

mir wurde vom betreuer meiner mutter gesagt, das wir nachricht vom nachlassgericht erhalten, dumm gelaufen, meine schwester u. ich haben den landeswohlfahrts verband am hals welcher geld vom erbe haben will (gibt aber nix zu erben von daher geradenochmal glück gehabt).
wenn ich also meine schwester richtig verstanden hab muss man binnen 6 wochen nach kenntnissnahme vom tod, beim nachlassgericht,notar od. ortsgericht das erbe ausschlagen.

geh am besten sofort zum nachlassgericht, ortsgericht od. notar, u. mach eine "erbausschlagung", diese muss ans zuständige nachlassgericht geschickt werden (letzter wohnsitz des verstorbenen).

beim notar b.z.w ortsgericht wird nur beglaubigt das du auch der bist für den du dich ausgibst.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo,

1. Ausschlagung ist innerhalb von 6 Wochen ab kenntnis der Erbschaft und dem Grund der Asschlagung (z.B. Überschuldung) möglich. Danach kann die automatisch erfolgte Annahme noch unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden.

2. Nein

3. Nachlassgericht beim örtlichen Amtsgericht.

Gruß
MCNeubert

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