Hallo,
ich habe erfahren, daß ein entfernter Verwandter meiner Mutter verstorben ist.
Der Mann hat weiter keine Angehörigen und hat sein Besitz wohl einer Stiftung übertragen. Wer ist denn nun wohl für z.B. die Beerdigungskosten zuständig. Muss meine Mutter diese tragen??
Ausserdem ist es ein altes Haus. Sollte dieses abgerissen werden, wer trägt die Kosten?
Weitere Frage: Kann man ein Erbe eigentlich ablehnen??
Danke im voraus für die Hilfe!
Rainer
Erbe ablehnen bzw. Kosten meim Erben
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
--- editiert vom Admin
Entfernter Verwandter - scheint doch so zu sein, dass deine Mutter in keinem Testament bedacht wurde, also auch kein Erbrecht hat. Und bei "entfernt" sehe ich auch nicht die Gefahr einer Kostentragungspflicht. Das trifft eigentlich nur Ehepartner, Kinder oder Eltern.
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.... Entfernter Verwandter - scheint doch so zu sein, dass deine Mutter in keinem Testament bedacht wurde, also auch kein Erbrecht hat. ....
Wer sagt denn, dass ein Erbrecht nur der entfernte Verwandte hat, der in einem Testament bedacht wurde? Hast du beispielsweise schon einmal von den gesetzlichen Erben der zweiten, dritten und vierten Ordnung gehört?
.... Das trifft eigentlich nur Ehepartner, Kinder oder Eltern. ....
ggf. auch Geschwister. Ich gehe aber davon aus, dass Pawel den Sachverhalt richtig interpretiert hat und somit die Stiftung hierfür zuständig ist.
-- Editiert von Boudicca am 09.11.2008 11:49
Ein Erbe kann man ausschlagen, allerdings nur wenn man auch Erbe geworden ist. Ob dies hier der Fall ist....?
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