Erbe als "Abwickler" zu Gunsten der Vermächtnisnehmer

16. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Steffen1980
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe als "Abwickler" zu Gunsten der Vermächtnisnehmer

Hallo zusammen,

meine Tante und mein Onkel überlegen derzeit, wie sie ihr Testament gestalten sollen. Man setzt sich zunächst gegenseitig als Alleinerben ein.
Da das Verhältnis zu ihrem einzigen Sohn seit einigen Jahren nicht mehr gut ist, soll dieser lediglich den Pflichtteil erhalten (somit m.E. 50% des Gesamtvermögens). Dieser Anteil soll in Form eines Vermächtnisses übertragen werden. Zudem sollen drei weitere Personen den Rest des Vermögens in Form eines Vermächtnisses erhalten.

Man hat Vertrauen zu mir und kam daher auf mich zu, ob ich grundsätzlich bereit wäre, die Sache abzuwickeln, wenn beide Personen verstorben sind.
Anzumerken ist, dass sich das Vermögen im Wesentlichen aus Guthaben und Immobilien zusammen setzt. Ich kann an dieser Stelle allerdings nicht abschätzen, ob ein Verkauf der Immobilien unproblematisch möglich sein wird, da es sich zum Teil um ältere Gewerbegebäude handelt.

Es wurde seitens des Notars vorgeschlagen, dass ich als Alleinerbe eingesetzt werde, um die Immobilien innerhlab von 12 Monaten veräußern zu können und im Anschluss das Vermächtnis wunschgemäß aufzuteilen. Ich möchte grundsätzlich helfen und bin auch nicht darauf aus, Teile aus dem Erbe zu erhalten, sondern sehe mich rein in der Rolle des Abwicklers.

Nichts desto trotz kommen mir auf Basis der vorgenannten Vorgehensweise Bedenken. Es wäre toll, wenn die Experten im Forum mir hierzu Ihre Meinung mitteilen können.

- Welche Risiken bestehen für mich in der vorgenannten Konstellation?
- Was ist, wenn ich die Immobilien nicht fristgerecht innerhalb von 12 Monaten veräußern kann?
- Wem steht die Miete aus den Immobilien zwischen Todestag und Veräußerungszeitpunkt zu?
- Wer muss die Mieteinnahmen versteuern?
- Was ist, wenn Schäden an den Immobilien beseitig werden müssen? Können diese aus dem Erbe bezahlt werden?
- Was ist, wenn die Vermächtnisnehmer sagen, dass der Kaufpreis zu gering war, den ich erzielt habe?
- Sofern Schulden bestehen, übernehme ich diese als Erbe, die Vermächtnisnehmer nach meiner Erkenntnis nicht
- Was ist, wenn im Rahmen des Immobilienverkaufs plötzlich Unerwartetes, z.B. Belastungen des Erdreichs auftauchen?
- Darf ich, sofern sich Streitigkeiten mit den Vermächtnisnehmer ergeben, anwaltlichen Rat hinzuziehen, der aus dem Vermögen bezahlt wird (und somit das Vermächtnis reduziert)

Insgesamt sehe ich in der vorgenannten Form unglaublich viele Risiken, die ich nicht gewillt bin, einzugehen. Oder mache ich mir zu viele Gedanken?

Ich freue mich über Eure Rückmelung!

Gruß Steffen

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Da das Verhältnis zu ihrem einzigen Sohn seit einigen Jahren nicht mehr gut ist, soll dieser lediglich den Pflichtteil erhalten (somit m.E. 50% des Gesamtvermögens). Dieser Anteil soll in Form eines Vermächtnisses übertragen werden.


Was verspricht man sich davon, den Pflichtteil in Form eines Vermächtnisses zu vermachen?

Zitat:
- Welche Risiken bestehen für mich in der vorgenannten Konstellation?


So richtig ist mir Deine Rolle nicht klar. Habe ich das richtig verstanden, dass Du zwar Alleinerbe werden sollst, jedoch der gesamte Nachlass in Form von Vermächtnissen an andere Personen verteilt werden soll?

Zitat:
- Was ist, wenn ich die Immobilien nicht fristgerecht innerhalb von 12 Monaten veräußern kann?


Woher sollen wir das wissen? Was steht denn dazu im Testament?

Zitat:
- Wem steht die Miete aus den Immobilien zwischen Todestag und Veräußerungszeitpunkt zu?


Das hängt von den Festlegungen im Testament ab.

Zitat:
- Wer muss die Mieteinnahmen versteuern?


Derjenige, dem die Mieteinnahmen zustehen.

Zitat:
- Was ist, wenn Schäden an den Immobilien beseitig werden müssen? Können diese aus dem Erbe bezahlt werden?


Das hängt davon ab, was genau laut Testament der Vermächtnisnehmern zusteht.

Zitat:
- Sofern Schulden bestehen, übernehme ich diese als Erbe, die Vermächtnisnehmer nach meiner Erkenntnis nicht


Auch das hängt davon ab, was im Testament festgelegt wurde.

Zitat:
- Was ist, wenn im Rahmen des Immobilienverkaufs plötzlich Unerwartetes, z.B. Belastungen des Erdreichs auftauchen?


Auch das hängt davon ab, was im Testament festgelegt wurde.

Zitat:
- Darf ich, sofern sich Streitigkeiten mit den Vermächtnisnehmer ergeben, anwaltlichen Rat hinzuziehen, der aus dem Vermögen bezahlt wird (und somit das Vermächtnis reduziert)


Nein

Zitat:
Insgesamt sehe ich in der vorgenannten Form unglaublich viele Risiken, die ich nicht gewillt bin, einzugehen. Oder mache ich mir zu viele Gedanken?


Das ist mir nicht so ganz klar.

Um das genauer beurteilen zu können müsste man den genauen Inhalt des Testamentes, insbesondere der Vermächtnisse kennen.

Aus den Fragen lese ich indirekt heraus, dass die Vermächtnisnehmer spätestens nach 12 Monaten den Verkaufserlös der Immobilie erhalten sollen. Der Sohn hat übrigens Anspruch auf sofortige Auszahlung seines Pflichtteils. Sollte das tatsächlich so sein, würde ich Dir dringend davon abraten, die Abwicklung des Erbes zu übernehmen. Seinen Nachlass in so einer Form verteilen zu wollen, halte ich übrigens für eine ziemlich schräge Idee.

Dazu fällt mir nur folgender Spruch ein:"Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Steffen1980
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Deine Antwort.

Zitat (von hh):
So richtig ist mir Deine Rolle nicht klar. Habe ich das richtig verstanden, dass Du zwar Alleinerbe werden sollst, jedoch der gesamte Nachlass in Form von Vermächtnissen an andere Personen verteilt werden soll?

Ja, genau so sieht es der Testamentsentwurf vor.

An sonsten ist zu den meisten vorgenannten Punkten im Testamententwurf nichts konkretisiert.

Zitat (von hh):
Dazu fällt mir nur folgender Spruch ein:"Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?"


Wie sieht denn aus Deiner Sicht eine einfache mögliche Lösung aus?

Vorab schon mal Danke für die Unterstützung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1591 Beiträge, 976x hilfreich)

Ich kann mir kaum vorstellen, dass so ein komplizierter Vorschlag von einem Notar gekommen sein soll.
Hört sich nach einer Menge Streß und Haftungsfallen für den Erben an.
Für solch komplizierte Regelungen sollte man besser einen guten Notar aufsuchen, der zeigt dann auch die verschiedenen Möglichkeiten auf.
Übrigens hat der Sohn auch schon nach dem Tod ders ersten Elternteils ein Pflichtteilsanspruch, wundert mich, dass der Notar dazu nichts gesagt hat und auch die Möglichkeit, dich als Testamentsvollstrecker einzusetzen nicht erwähnt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Steffen1980
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Idee, als Testamentsvollstrecker aufzutreten, hatte ich auch schon, nachdem ich mich nun mit dem Thema beschäftigt habe. Ich war selber an dem Gespräch nicht dabei, habe nur den Entwurf bekommen. Wir müssen wohl noch einmal gemeinsam hin, um die Dinge zu besprechen.

Ich danke Euch für die Hinweise.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
An sonsten ist zu den meisten vorgenannten Punkten im Testamententwurf nichts konkretisiert.


Da hat der Notar dann wohl einfach die Gedanken des Ehepaares in den Testamentsentwurf eingebracht. Es steht dem Notar genau genommen auch nicht zu, von den Wünschen des Ehepaares abzuweichen. Wenn das Ehepaar jedoch fragen würde, welche Probleme die Regelungen in sich bergen und was denn sinnvoll wäre, bekäme es wahrscheinlich eine Antwort.

Zitat:
Ja, genau so sieht es der Testamentsentwurf vor.


Indem man z.B. die Immobilie selbst als Vermächtnis festlegt. Dann ist es dem Vermächtnisempfänger überlassen, ob und zu welchem Preis er die Immobilie verkauft.

Man kann auch die drei Vermächtnisempfänger als Erben einsetzen und dabei eine Teilungsanordnung festlegen.

Ein Problem bei erheblichem Immobilienvermögen stellt der Pflichtteilsanspruch des Sohnes dar. Schließlich müssen relativ schnell 50% des Vermögens "flüssig" gemacht um diesen Anspruch zu befriedigen.

Zitat:
Die Idee, als Testamentsvollstrecker aufzutreten, hatte ich auch schon,


Auch das sollte man sich gut überlegen und wenn man das dann macht, dann sollte die Aufgabe mit einer angemessenen Vergütung versehen sein.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Steffen1980
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank!

Zitat (von hh):
Da hat der Notar dann wohl einfach die Gedanken des Ehepaares in den Testamentsentwurf eingebracht.

Das vermute ich auch (ich war beim Termin nicht dabei). Ihm wird der Hintergrund (Immobilien etc.) nicht im Detail geschildert worden sein. Ich werde auf jeden Fall noch einmal einen gemeinsamen Termin machen, um meine Sichtweise zu schildern. Zur Not muss ich mir noch eine zweite Meinung einholen.

Zitat (von hh):
Indem man z.B. die Immobilie selbst als Vermächtnis festlegt. Dann ist es dem Vermächtnisempfänger überlassen, ob und zu welchem Preis er die Immobilie verkauft.

Grundsätzlich wäre das die einfachste Vorgehensweise, da es sich aber um eine Vielzahl von Gebäuden handelt, die im Wesentlichen nur auf einer Parzelle stehen, wird die Aufteilung schwierig. Deine Ausführungen bringen mich allerdings auf die Idee, ob es nicht sinnvoll wäre, im Vorfeld Teileigentum zu bilden, um die Verteilung der Immobilien besser gestalten zu können.

Zitat (von hh):
Ein Problem bei erheblichem Immobilienvermögen stellt der Pflichtteilsanspruch des Sohnes dar. Schließlich müssen relativ schnell 50% des Vermögens "flüssig" gemacht um diesen Anspruch zu befriedigen.

Genau das ist die Schwierigkeit. Ohne den Pflichtteil wäre alles deutlich einfacher durchzuführen.

Ich nehme aber mit, dass meine Gedanken bezüglich einer vermutlich schwierigen Abwicklung und Risiken auf meiner Seite nicht falsch sind und ich das Ganze auf Basis der aktuellen Überlegungen besser nicht mache.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Vermieterheini1
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Steffen1980,

Info wie schnell ein Pflichtteil ausbezahlt werden muss
https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/stundung-pflichtteil.html
https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/stundung.html
https://www.rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de/das-scharfe-schwert-beim-pflichtteil-verzugszinsen/
https://www.rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de/wertermittlung-beim-pflichtteil-auf-die-antragstellung-kommt-es-an/

-- Editiert von Vermieterheini1 am 23.07.2020 07:12

Signatur:

Dies ist eine private Meinungsäußerung als Laie ohne jede Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Vermieterheini1
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Steffen1980,

allgemeine Infos zu den Aufgaben und Pflichten, der Haftung und dem Vergütungs- und Aufwendungsersatz-Anspruch eines Testamentsvollstrecker.
Z.B.
https://www.rosepartner.de/testamentsvollstrecker.html?gclid=Cj0KCQjwjer4BRCZARIsABK4QeXfdJigrKSopkYEHvshVdTvPN4d2bIDKOF5R0GdernR5E5DjWNzAVwaAjqzEALw_wcB

https://www.advocatio.de/aufgaben_und_pflichten_des_testamentsvollstreckers.html

Achtung:
Das ist KEINE Reklame oder Empfehlung!
Man lese nur die sachlichen Infos.

-- Editiert von Vermieterheini1 am 25.07.2020 09:10

Signatur:

Dies ist eine private Meinungsäußerung als Laie ohne jede Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit

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