Guten Tag,
mich würden Einschätzungen zu folgendem Konstrukt interessieren:
Ein Paar hat ein gemeinsames Kind und ein Haus. Der Ehefrau gehört darüber hinaus ein zweites Haus allein, in der ihre Eltern leben (eingetr. Wohnrecht).
Die Eltern (der Ehefrau) möchten nun für den Fall, dass die Ehefrau (ihre Tochter) vor ihnen stirbt, über das lebenslange Wohnrecht hinaus abgesichert sein und das Haus der Tochter erben, in dem sie wohnen und das sie mitfinanziert hatten.
Die Ehefrau (und ihr Ehemann) sind unter der Voraussetzung einverstanden, dass die Eltern der Ehefrau das Grundstück und Haus nicht verkaufen, vermieten, etc.
Außerdem muss festgelegt werden, dass nach dem Tod der Eltern das Enkelkind (Kind von Ehefrau und Ehemann) das Haus erbt.
Sind diese Bedingungen rechtlich "machbar"? Kann die Ehefrau in ihrem Testament bestimmen, an wen ihre Eltern das geerbte Haus dann später selbst vererben müssen? Sind die (Groß-)Eltern dann an die Vorgaben ihrer Tochter gebunden, das Haus dem Enkelkind zu vermachen?
Vielen Dank vorab.
Erbe an Eltern, später an Kind
5. Mai 2019
Thema abonnieren
Frage vom 5. Mai 2019 | 13:39
Von
Status: Schüler (415 Beiträge, 199x hilfreich)
Erbe an Eltern, später an Kind
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 5. Mai 2019 | 13:53
Von
Status: Student (2922 Beiträge, 455x hilfreich)
Wurde im Übergabevertrag nichts vereinbart? Ich ließ reinschreiben, falls mein Kind vor mir stirbt und es keine Nachfahren gibt, fällt das Haus an mich zurück. Jetzt wo ein Kind vorhanden ist, erbt dieses Kind und das Schwiegerkind geht leer aus.
Wie lange gehört das Haus schon deiner Frau? Evtl. könnte so eine Vereinbarung noch eingefügt werden. Wäre die einfachste Lösung.
#2
Antwort vom 5. Mai 2019 | 13:57
Von
Status: Schüler (415 Beiträge, 199x hilfreich)
Direkt beim Kauf wurde die Ehefrau als Eigentümerin hinterlegt, ihre Eltern waren somit nie Eigentümer.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 5. Mai 2019 | 23:31
Von
Status: Unbeschreiblich (45484 Beiträge, 16175x hilfreich)
Zitat:Sind diese Bedingungen rechtlich "machbar"?
Ja, indem die Eltern als Vorerben und das Enkelkind als Nacherbe eingesetzt wird.
Dabei sollte man den Unterschied zwischen befreiten und nicht befreiten Vorerben beachten.
So ein Testament sollte unbedingt von einem Notar verfasst werden.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
248.862
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten