Erbe an Stieftochter

14. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
TinaM2010
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbe an Stieftochter

Schönen Guten Tag,

Meine Frage bezieht sich auf das Erbrecht. Ich habe einen Stiefpapa, meine Mutti ist vor 18 Jahren gestorben. Mein Stiefpapa möchte mich beerben nach seinen Tod, er hat allerdings noch zwei leibliche Kinder mit denen er keinen Kontakt hat und sie auch nix Erben ... Laut meiner Info bekommen aber die Kinder den Pflichtteil??? Oder kann er es in seinem Testament schreiben das ich der alleinige Erbe bin???

LG

-----------------
""

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3789x hilfreich)


Erben sind die leiblichen Kinder. Wenn dein Stiefvater dich als Alleinerben einsetzt, steht den Kindern noch ein PFlichtteilsanspruch zu.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TinaM2010
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

wieviel wäre der pflichtteilanspruch?? und wenn er mir das noch zu lebzeiten auszahlen würde auf was müssten wir denn da acht geben???

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48958 Beiträge, 17234x hilfreich)

Der Pflichtteilsanspruch wäre die Hälfte des gesetzlichen Anspruchs.

Wenn er Dir zu seinen Lebzeiten bereits etwas schenkt, dann geht dies nicht mehr in den Pflichtteil ein, sofern er nach der Schenkung noch mehr als 10 Jahre lebt. Jedes Jahr reduziert sich die Anrechnung um 10%.

Außerdem muss Dein Stiefvater auf diese Schenkung auch tatsächlich verzichten, darf sich also bei der Übertragung einer Immobilie nicht den Nießbrauch vorbehalten.

Wenn er innerhalb von 10 Jahren auf Sozialhilfe angewiesen ist (z.B. Pflegefall), dann kann das Sozialamt die Schenkung zurückfordern.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TinaM2010
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

vielen lieben dank die antwort war hilfreich ... da werd ich wohl mal mit meinen stiefpapa drüber reden ...!!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

bitte vergesse nicht, daß Du eigentlich nicht mit ihm verwandt bist, und somit schnell eine grosse Menge an Erbschaftssteuer anfällt.

Viel mehr wie bei den leiblichen Kindern.

Natürlich könnte er Dich nun noch adoptieren, egal wie alt Du bist. Das würde alles erb-und steuerrechtlich viel einfacher machen. Allerdings ist das nicht sinnvoll, wenn Du von Deinem leiblichen Vater noch ein größeres Erbe erwartest.

Eine Adoption sollte auch mit einem echten "Kindverhältniss" verbunden sein, mit echter Zuneigung und Vertrautheit.

Er könnte Dir auch Zuwendungen, bzw. Aufwandsentschädigugen machen aufgrund der Haushaltsführung, Pflege oder Betreuung.

-----------------
"Chylla"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 284.193 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.661 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen