Liebes Forum,
ich habe eine Frage die mich interessiert.
A hatte vor 10 Jahren ein Verhältnis aus dem 2 Kinder hervor gegangen sind.
A ist nun zum 2. mal verheiratet und wohnt zur Miete. A erwägt ein Haus zu kaufen. Wenn A nach dem Hauskauf etwas zustößt, wie wird das Erbe aufgeteilt ?
Erbe an uneheliche Kinder
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Hallo, Deine Frage zielt ja darauf ab, ob die unehelichen Kinder auch Erben sind. Sie sind es genau so wie auch die Kinder, die in der Ehe geboren worden sind. Im Klartext heißt das, alle Kinder sind gleichberechtigte Erben ohne jede Einschränkung.
Ja, aber natürlich nur dann, wenn die Kinder auch rechtlich als eigene Kinder gelten, also anerkannt wurden.
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Ehefrau erhält 50% des Erbes, der Rest wird unter den leiblichen Kindern anerkannt.
Gilt bei "ohne Testament".
Durch Testament kann der Anteil für die Kinder um 50% reduziert werden. Diese Prozente kann der Erblasser dann z.B. wieder an seine Ehefrau vererben.
Hierfür reicht es, wenn der Erblasser schreibt: Ich vererbe alles an meine Ehefrau XY.
Durch dieses Testament wäre die Ehefrau Alleinerbin.
Die leiblichen Kinder haben aber einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar.
vielen dank für die infos. es handelt sich hierbei um uneheliche kinder (2)
ich mach mal ein beispiel, nur damit klar ist das ich alles richtig verstanden habe
kauf haus 200.000
nach 10 jahren stirbt a. abbezahlt sind 100000 plus 20000 gespartes. zusammen also 120000
es besteht ein testament das die frau als allleinerbin vorsieht.
Rechnung
75 % Frau = 90000
Kind 1 = 15000
Kind2 = 15000
richtig ?
Man muss noch folgendes beachten:
Ohne Testament werden die Kinder Miteigentümer am Haus entsprechend ihres Erbanteils (hier 1/4 pro Kind). Sie müssen dann alle Kosten entsprechend ihres Anteils mittragen (z.B. Darlehen) und hätten auch Anspruch auf anteilige Mieteinnahmen. Ein konkreter Auszahlungsanspruch besteht jedoch nicht. Wenn sie böswillig sind, können sie im Extremfall die Zwangsversteigerung des Hauses erreichen.
Wenn die Kinder testamentarisch enterbt wurden, dann haben sie Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also in diesem Fall 1/8 und es handelt sich nicht um einen Miteigentumsanspruch, sondern um einen Auszahlungsanspruch in Geld. Der Pflichtteil jedes Kindes würde in Deinem Beispiel also je 15.000€ betragen. Die Frau würde als Alleineigentümerin in das Grundbuch eingetragen werden.
Typischerweise würde das Haus beim Kauf aber zu je 50% auf beide Ehegatten als Eigentümer eingetragen. Die Erbansprüche der leiblichen Kinder des Mannes beziehen sich nur auf dessen Vermögen, also in so einem Fall nur auf den halben Hausanteil, wodurch in dem Beispiel der Pflichtanteil auf 7.500€ pro Kind reduziert werden würde, vorausgesetzt, das Gesparte gehört auch beiden gemeinsam.
HAllo Liebe Mitglieder im Forum.
Vielen Dank für die Auskunft. Ihr habt mir wirklich sehr geholfen...
LG
Rosarot
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