Erbe an uneheliche Kinder

31. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Rosarot1972
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 43x hilfreich)
Erbe an uneheliche Kinder

Liebes Forum,

ich habe eine Frage die mich interessiert.

A hatte vor 10 Jahren ein Verhältnis aus dem 2 Kinder hervor gegangen sind.

A ist nun zum 2. mal verheiratet und wohnt zur Miete. A erwägt ein Haus zu kaufen. Wenn A nach dem Hauskauf etwas zustößt, wie wird das Erbe aufgeteilt ?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Hallo, Deine Frage zielt ja darauf ab, ob die unehelichen Kinder auch Erben sind. Sie sind es genau so wie auch die Kinder, die in der Ehe geboren worden sind. Im Klartext heißt das, alle Kinder sind gleichberechtigte Erben ohne jede Einschränkung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

Ja, aber natürlich nur dann, wenn die Kinder auch rechtlich als eigene Kinder gelten, also anerkannt wurden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Ehefrau erhält 50% des Erbes, der Rest wird unter den leiblichen Kindern anerkannt.
Gilt bei "ohne Testament".
Durch Testament kann der Anteil für die Kinder um 50% reduziert werden. Diese Prozente kann der Erblasser dann z.B. wieder an seine Ehefrau vererben.

Hierfür reicht es, wenn der Erblasser schreibt: Ich vererbe alles an meine Ehefrau XY.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8041 Beiträge, 4510x hilfreich)

Durch dieses Testament wäre die Ehefrau Alleinerbin.

Die leiblichen Kinder haben aber einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rosarot1972
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 43x hilfreich)

vielen dank für die infos. es handelt sich hierbei um uneheliche kinder (2)

ich mach mal ein beispiel, nur damit klar ist das ich alles richtig verstanden habe

kauf haus 200.000

nach 10 jahren stirbt a. abbezahlt sind 100000 plus 20000 gespartes. zusammen also 120000

es besteht ein testament das die frau als allleinerbin vorsieht.

Rechnung

75 % Frau = 90000

Kind 1 = 15000
Kind2 = 15000

richtig ?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Man muss noch folgendes beachten:

Ohne Testament werden die Kinder Miteigentümer am Haus entsprechend ihres Erbanteils (hier 1/4 pro Kind). Sie müssen dann alle Kosten entsprechend ihres Anteils mittragen (z.B. Darlehen) und hätten auch Anspruch auf anteilige Mieteinnahmen. Ein konkreter Auszahlungsanspruch besteht jedoch nicht. Wenn sie böswillig sind, können sie im Extremfall die Zwangsversteigerung des Hauses erreichen.

Wenn die Kinder testamentarisch enterbt wurden, dann haben sie Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also in diesem Fall 1/8 und es handelt sich nicht um einen Miteigentumsanspruch, sondern um einen Auszahlungsanspruch in Geld. Der Pflichtteil jedes Kindes würde in Deinem Beispiel also je 15.000€ betragen. Die Frau würde als Alleineigentümerin in das Grundbuch eingetragen werden.

Typischerweise würde das Haus beim Kauf aber zu je 50% auf beide Ehegatten als Eigentümer eingetragen. Die Erbansprüche der leiblichen Kinder des Mannes beziehen sich nur auf dessen Vermögen, also in so einem Fall nur auf den halben Hausanteil, wodurch in dem Beispiel der Pflichtanteil auf 7.500€ pro Kind reduziert werden würde, vorausgesetzt, das Gesparte gehört auch beiden gemeinsam.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rosarot1972
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 43x hilfreich)

HAllo Liebe Mitglieder im Forum.

Vielen Dank für die Auskunft. Ihr habt mir wirklich sehr geholfen...

LG

Rosarot

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen