Erbe an unehelichen Sohn

15. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
SClan00
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)
Erbe an unehelichen Sohn

Ich habe folgende Frage...

Meine Mutter A hat Partner B geheiratet...
nach ein paar Jahren kam ich dann auf die Welt...allerdings von Partner C.
Nun wurde aber Partner B als mein Vater in der Geburtsurkunde eingetragen, da er ja mit meiner Mutter verheiratet war...Ob da damals klar war von wem ich war, sei mal dahingestellt...
Nun, heute ist mein leiblicher Vater C auf jedenfall schon ziemlich betagt. Er hätte gerne, dass ich sein Nachlass erbe. Ich bin nach seiner Aussage der Einzige, der dafür in Frage kommt, bzw. der noch übrig ist.

Wie kann man dies nun sicher regeln?...

Danke und Gruss

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8035 Beiträge, 4505x hilfreich)

C müsste ein entsprechendes Testament errichten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SClan00
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Würde ein Testament reichen oder muss das noch irgendwie notariell beglaubigt werden oder so?!...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Ein einfaches Testament reicht, wenn die entsprechenden Formvorschriften eingehalten werden. Das Testament muss handschriftlich verfasst sein und Ort und Datum der Erstellung beinhalten und es sich erkennbar um ein Testament handelt.

Ein notarielles Testament erspart aber später nach dem Tod von C die Beantragung eines Erbscheines.

Eine Hinterlegung beim Amtsgericht sorgt dafür, dass es nach dem Tod von C auch sicher aufgefunden wird.

Da Du offiziell (gesetzlich) nicht mit Deinem leiblichen Vater verwandt bist, solltest Du Dich auch darauf einstellen, dass der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer nur 20.000€ beträgt und der darüber hinaus gehende Nachlass mit 30% besteuert wird.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SClan00
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Gibt es irgendwo eine Mustervorlage, wie so ein Testament aussieht?...

Wenn ich das von einem Notar aufstellen lasse, wieviel kostet sowas grob?..Ich hab da keine Vorstellung...
Beim Amtsgericht hinterlegen...wie geht sowas..einfach hingehen und vorbeibringen?...muss da mein Vater auch dabei sein? oder reicht das wenn ich es hinterlege?

Danke und Gruss

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn ich das von einem Notar aufstellen lasse, <hr size=1 noshade>


Wieso du? Das muss schon derjenige machen, der etwas vererben will.

Um es nochmal zu betonen: Die Person, um dies es geht, ist rechtlich nicht dein Vater. Wer der Vater eines Kindes ist, ist ganz klar im Gesetz geregelt (§ 1592 BGB ):

"Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 640h Abs. 2 der Zivilprozessordnung gerichtlich festgestellt ist. "

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
SClan00
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja ne...das war nur blöd formuliert...schon klar, dass ich nicht das Testament schreibe :) ...

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

quote:
Wenn ich das von einem Notar aufstellen lasse, wieviel kostet sowas grob?..Ich hab da keine Vorstellung...


Das hängt vom Vermögen Deines Vaters ab. Der nach dem Tod Deines Vaters auszustellende Erbschein kostet in etwa das Gleiche.

Sollte Dein Vater ein größeres Vermögen hinterlassen, dann solltet Ihr über eine Adoption nachdenken. Das spart ganz massiv Erbschaftsteuer.

Und ein Testament ist in diesem Fall übrigens ganz einfach:


Testament

Ich, Name, geb. am ... in ..., derzeit wohnhaft in Straße, Ort setze hiermit Herrn/Frau Name, geb. am ... in ..., derzeit wohnhaft in Straße, Ort zu meinem alleinigen Erben ein.

Ort, Datum, Unterschrift


Es reicht, wenn das von Deinem Vater handschriftlich verfasst wird und sichergestellt ist, dass es nach seinem Tod dem Nachlassgericht vorgelegt werden kann.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 79x hilfreich)

Das Testament wird vom Notar zur amtlichen Verwahrung beim zuständigen Amtsgericht eingereicht, C bekommt nach ein paar Wochen ein Hinterlegungsschein, die die Erben danach brauchen.

Bei Umzug (der Erblasser) geht das Testament nach seinem Tod automatisch nach den zuständig Amtsgericht, die Erben werden i.d.R. benachrichtigt. Keine Erbscheinkosten, keine Zeitverlust. Die Erben stehen fest und unstreitig, also es ist nur zu empfehlen.

Die Mutter auch mit Vor- und Nachname steht im notarielle Testament, ob das wichtig ist?

quote:
Sollte Dein Vater ein größeres Vermögen hinterlassen, dann solltet Ihr über eine Adoption nachdenken. Das spart ganz massiv Erbschaftsteuer.


Das ist leider richtig, aber das dürfte B fix machen, wenn er noch lebt und ein gutes Vater war.

Es ist auch möglich, dass C jährlich eine Schenkung i.H.v. 20.000 EUR leistet, so auch werden kein Steuer fällig.



1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
SClan00
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja, B wäre da waherscheinlich nicht begeistert von...Das kann ich um Grunde auch nicht machen...wäre wohl sehr enttäuschend...
Ich hab ehrlich gesagt gar kein Plan, was mein Dad C an Vermögen hat.
Was fließt denn eigentlich alles in die Erbschaftssteuer ein?...Ich mein Kettchen oder Schmuck kann er mir ja im Grunde doch einfach so geben,oder?...
Ich nehm an Barvermögen auf der Bank,oder?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

quote:
Es ist auch möglich, dass C jährlich eine Schenkung i.H.v. 20.000 EUR leistet, so auch werden kein Steuer fällig.


Es gilt nicht ein Jahreszeitraum, sondern ein 10-Jahreszeitraum.

quote:
Ja, B wäre da waherscheinlich nicht begeistert von...Das kann ich im Grunde auch nicht machen...wäre wohl sehr enttäuschend...



Bei einer Erwachsenenadoption erlischt das Verwandtschaftsverhältnis zum gesetzlichen Vater nicht. B bleibt also weiterhin Dein Vater und Du bist gegenüber B auch weiter erbberechtigt. Dass das für B problematisch ist, kann natürlich dennoch sein.

Zunächst wäre aber zu klären, ob das überhaupt Sinn macht, d.h. ob C ein Vermögen hat, dass die Freibeträge weit übersteigt.

quote:
Was fließt denn eigentlich alles in die Erbschaftssteuer ein?


Im Prinzip fließt alles ein, was irgendwie einen Wert hat. Für sonstige Güter (Hausrat, Auto usw., nicht jedoch Schmuck, Sammlungen) gibt es jedoch einen zusätzlichen Freibetrag in Höhe von 12.000€.

Neben dem dem Geldvermögen einschließlich jeder Art von Wertpapieren, stellen in vielen Fällen natürlich auch Immobilien einen großen Wert dar. Während es bei einem hinterlassenen Geldvermögen im Regelfall unproblematisch ist, die Erbschaftsuer zu zahlen, da man sie dann einfach vom Konto nehmen kann, kann so etwas bei Immobilien schon zu ernsthaften Problemen führen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 79x hilfreich)

quote:
Im Prinzip fließt alles ein, was irgendwie einen Wert hat. Für sonstige Güter (Hausrat, Auto usw., nicht jedoch Schmuck, Sammlungen) gibt es jedoch einen zusätzlichen Freibetrag in Höhe von 12.000€.


Hallo hh, warum schreibst Du nicht ein Buch über das Erbrecht in Deutschland, oder vielleicht hast Du schon? Sag wie die heißt und ich werde das sofort kaufen :-)

Jetzt bin ich richtig sauer, der Notar hat mich davon nichts erzählt, vielmehr hat er beim Gegenstandwert ALLES gefragt. Ein Freibetrag i.H.v. 12.000 EUR gilt gehe ich für alle Erben, d.h. 12.000 /Person?

Auch die Testamente die wir bei ihm geschrieben haben, entsprechen nicht genau unsere letzten Willen, die könnten weitere Wirkung haben nach jeden Sterbefall, er wollte aber nicht. Was kann man hier tun? Es handelt sich um 1A Notariat die alles fürs AG macht und mit das Gericht extra sehr gut befreundet (so zu sagen).





1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

quote:
Jetzt bin ich richtig sauer, der Notar hat mich davon nichts erzählt, vielmehr hat er beim Gegenstandwert ALLES gefragt. Ein Freibetrag i.H.v. 12.000 EUR gilt gehe ich für alle Erben, d.h. 12.000 /Person?


Der Freibetrag gilt nur für die Erbschaftsteuer und er gilt für jeden Erben. Bei den Notargebühren gibt es keine Freibeträge.

quote:
Auch die Testamente die wir bei ihm geschrieben haben, entsprechen nicht genau unsere letzten Willen, die könnten weitere Wirkung haben nach jeden Sterbefall, er wollte aber nicht. Was kann man hier tun?


Dem Notar genau erklären, was man will oder was man nicht will. Der Notar ist dazu da, den eigenen Willen in juristisch korrektem Deutsch zu formulieren. Außerdem sollte er über die Rechtsfolgen bestimmter Dinge oder Formulierungen aufklären. Letztlich musst Du jedoch nichts unterschreiben, wozu Du nicht stehst.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 79x hilfreich)

Recht hast Du!

Nur meine Frau hat erst unterschieben, dann blieb mir nur auch zu unterschreiben mit der Gedanken, wir werden vielleich in 10 oder 20 Jahren die Testemente doch nochmal ändern bzw.aktualisieren müssen (so alt sind wir auch nicht).

Aber nicht mit dieser Notar.





-- Editiert am 17.07.2009 20:46

1x Hilfreiche Antwort

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