Erbe anfechten nach 23 Jahren

13. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
knuddl60
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbe anfechten nach 23 Jahren

Hallo @ll

meine Mutter ist 1999 gestorben und hat in einer Schublade und uns drei Geschwistern 15.000 DM hinterlassen. Das Geld wurde durch drei aufgeteilt. Jetzt kommt einer der Schwestern daher und behauptet, unsere Mutter hätte ihr mündlich mitgeteilt, dass ich davon nichts erhalten soll. Kann man jetzt von mir das Geld zurückfordern?

DANKE für die Mühe.

Signatur:

Danke

Gruß
Knuddl




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8588 Beiträge, 4665x hilfreich)

Zitat (von knuddl60):
etzt kommt einer der Schwestern daher und behauptet, unsere Mutter hätte ihr mündlich mitgeteilt, dass ich davon nichts erhalten soll.

Behaupten kann man viel und das fällt der Sschwester nach 25 Jahren ein?.
Zitat:
Kann man jetzt von mir das Geld zurückfordern?

Nein, das Geld kann nicht zurückgefordert werden.

-- Editiert von User am 13. Februar 2024 15:27

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49960 Beiträge, 17511x hilfreich)

Zitat (von knuddl60):
unsere Mutter hätte ihr mündlich mitgeteilt, dass ich davon nichts erhalten soll.


Selbst wenn sie das beweisen könnte, dann wäre es nichts wert. Eine testamentarische Festlegung hätte handschriftlich oder per notariellem Testament erfolgen müssen.

Zitat (von knuddl60):
Kann man jetzt von mir das Geld zurückfordern?


Nein, jedenfalls nicht erfolgreich.

0x Hilfreiche Antwort

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