Hallo @ll
meine Mutter ist 1999 gestorben und hat in einer Schublade und uns drei Geschwistern 15.000 DM hinterlassen. Das Geld wurde durch drei aufgeteilt. Jetzt kommt einer der Schwestern daher und behauptet, unsere Mutter hätte ihr mündlich mitgeteilt, dass ich davon nichts erhalten soll. Kann man jetzt von mir das Geld zurückfordern?
DANKE für die Mühe.
Erbe anfechten nach 23 Jahren
13. Februar 2024
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Frage vom 13. Februar 2024 | 15:12
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbe anfechten nach 23 Jahren
#1
Antwort vom 13. Februar 2024 | 15:27
Von
Status: Richter (8588 Beiträge, 4665x hilfreich)
Zitat :etzt kommt einer der Schwestern daher und behauptet, unsere Mutter hätte ihr mündlich mitgeteilt, dass ich davon nichts erhalten soll.
Behaupten kann man viel und das fällt der Sschwester nach 25 Jahren ein?.
Zitat:Kann man jetzt von mir das Geld zurückfordern?
Nein, das Geld kann nicht zurückgefordert werden.
-- Editiert von User am 13. Februar 2024 15:27
#2
Antwort vom 13. Februar 2024 | 16:40
Von
Status: Unbeschreiblich (49960 Beiträge, 17511x hilfreich)
Zitat :unsere Mutter hätte ihr mündlich mitgeteilt, dass ich davon nichts erhalten soll.
Selbst wenn sie das beweisen könnte, dann wäre es nichts wert. Eine testamentarische Festlegung hätte handschriftlich oder per notariellem Testament erfolgen müssen.
Zitat :Kann man jetzt von mir das Geld zurückfordern?
Nein, jedenfalls nicht erfolgreich.
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