Hallo,
Ein Mann verstirbt, es gibt kein Testament, Notarvertrag, Gütertrennung oder sonstiges. Er hinterläßt eine Ehefrau und zwei Kinder.
Es gibt ein Haus, Auto, und ein Gemeinschaftskonto. Im Grundbuch ist Er und die Ehefrau eingetragen, Auto läuft sowieso auf die Ehefrau und das Konto ist ja eh ein Gemeinschaftskonto. Was also ist das "Erbe" der Ehefrau, Sie kann ja nichts erben was ihr eh schon vorher gehört hat, und ab wann hat Sie das Erbe "angetreten" ?
Thx
Erbe "angetreten" ?
17. Juni 2016
Thema abonnieren
Frage vom 17. Juni 2016 | 16:56
Von
Status: Beginner (69 Beiträge, 12x hilfreich)
Erbe "angetreten" ?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 17. Juni 2016 | 21:26
Von
Status: Richter (8019 Beiträge, 4498x hilfreich)
Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge (s.o.)
Vererbt wird der Nachlass des Ehemannes. Dazu gehört dessen hälftiger Anteil an der Immobilie sowie die Hälfte am gemeinsamen Konto (Guthaben oder Schulden).
Zitat:Beispiel Haus: die Frau erbt 25% und besitzt dann 75% ( 50% gehörten ihr ja schon) und die restlichen 25% teilen sich die Kinder.
Die Eigentumsverhältnisse der Immobilie lauten wie folgt:
1. Frau - zur Hälfte -
2. Frau, Kind 1 + Kind 2 - zur Hälfte, in Erbengemeinschaft -
-- Editiert von cruncc1 am 17.06.2016 21:27
Und jetzt?
Schon
267.044
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
13 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten