Erbe "angetreten" ?

17. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
skyrat
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 12x hilfreich)
Erbe "angetreten" ?

Hallo,

Ein Mann verstirbt, es gibt kein Testament, Notarvertrag, Gütertrennung oder sonstiges. Er hinterläßt eine Ehefrau und zwei Kinder.

Es gibt ein Haus, Auto, und ein Gemeinschaftskonto. Im Grundbuch ist Er und die Ehefrau eingetragen, Auto läuft sowieso auf die Ehefrau und das Konto ist ja eh ein Gemeinschaftskonto. Was also ist das "Erbe" der Ehefrau, Sie kann ja nichts erben was ihr eh schon vorher gehört hat, und ab wann hat Sie das Erbe "angetreten" ?

Thx

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge (s.o.)

Vererbt wird der Nachlass des Ehemannes. Dazu gehört dessen hälftiger Anteil an der Immobilie sowie die Hälfte am gemeinsamen Konto (Guthaben oder Schulden).

Zitat:
Beispiel Haus: die Frau erbt 25% und besitzt dann 75% ( 50% gehörten ihr ja schon) und die restlichen 25% teilen sich die Kinder.

Die Eigentumsverhältnisse der Immobilie lauten wie folgt:
1. Frau - zur Hälfte -
2. Frau, Kind 1 + Kind 2 - zur Hälfte, in Erbengemeinschaft -

-- Editiert von cruncc1 am 17.06.2016 21:27

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