Erbe annehmen, Schulden in einer GmbH

15. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
KummerKarl
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbe annehmen, Schulden in einer GmbH

Hallo ich möchte mich mit folgender Frage an das Forum wenden:

Es geht um einen Erbfall. Mein Vater zu dem ich seit 10 Jahren keinen Kontakt mehr hatte ist im Sommer unerwartet mit ca. 70 verstorben. Meine Eltern haben sich vor 30 Jahren scheiden lassen und mein Vater hat mit seiner neuen Frau 2 Söhne bekommen nun ca. 20 Jahre alt. Mein Vater hat ein Testament hinterlassen, dass vor ca. 3 Wochen vom Amtsgericht eröffnet wurde und danach hat er seine Frau als Alleinerbin eingesetzt. Mein Vater war früher Bauunternehmer eines Betriebes mit ca. 30 Angestellten, hat das Unternehmen aber vor ca. 5 Jahren verkauft und war seitdem Rentner.
Nun rief mich gestern seine Ehefrau an und teilte mir mit, dass sie ausschlagen werde. Wie sie mir berichtet hat, ist es wohl so dass sie der Steuerberater meines Vaters darüber informiert hat, dass mein Vater noch eine GmbH führte in der angeblich Steuer-Schulden stecken. Sie ar total überrumpelt und überrrascht. Sie empfahl mir oder hat vorgeschlagen, mich ebenfalls mit dem Steuerberater zu unterhalten. Sie sagte mir, dass Ihre Söhne das Erbe ebenfalls ausschlagen werden. Da wir als seine Söhne ja nun wohl alle vom Gericht angeschrieben werden wegen des Erbes. Sie hätte ja Ihr Haus und das reiche Ihr. Die Söhne haben auch wohl Immobilien bekommen, bevor mein Vater starb.

Nun meine Fragen:
Wie ich erfahren habe, hat mein Vater noch zu Lebzeiten vor ca. 2-3 Jahren den Söhnen Häuser hinterlassen, beziehungsweise auch ein Haus neu bauen lassen. Angenommen die Söhne stehen auch im Grundbuch als Eigentümer. Unter der Annahme, dass diese Häuser vor 5 Jahren gebaut wurden, gehen diese dann in die Erbmasse mit hinein? Ist das ähnlich wie bei Pflichtteilsansprüchen? Oder sind diese Häuser, die ihm nicht gehören dann raus aus der Erbschaft?

Ich gehe stark davon aus, dass er privat keine Schulden hat, da ich über Bekannte weiß, dass er doch einige Immobilien privat besitzt. Wenn aber die anderen ausschlagen und ich die das Erbe annehme, geht eine Gefahr davon aus das ich dann mit meinem Privatvermögen im Falle von Schulden in der GmbH hafte? Ich war immer ausgegangen, dass das Privatvermögen davon ausgeschlossen ist, weil es ja eine GmbH ist oder gibt es Konstellationen, in denen ich dann auch privat haften könnte, zum Beispiel bei Steuerschulden?

Mir ist klar, dass man mir hier nur überschlägige Antworten geben kann, da nicht auch nicht alle Details des Falls klar sind. Dahingehend werde ich auch einen Experten mit zu Rate ziehen.

Was für einen Experten aber sollte ich jetzt zur Seite ziehen? Ich bin da echt Laie. Einen Wirtschaftsprüfer oder Ist das eher ein Fall für einen Anwalt für Familienrecht? Da es ja hier auch um kaufmännische Themen geht mit dieser Firma. Kann man da Empfehlungen geben z.B für Hamburg? Mit welchen Kosten muss man in etwas rechen für eine erste Sondierung der Sachlage.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat (von KummerKarl):
Unter der Annahme, dass diese Häuser vor 5 Jahren gebaut wurden, gehen diese dann in die Erbmasse mit hinein?


Nein

Zitat (von KummerKarl):
Ist das ähnlich wie bei Pflichtteilsansprüchen? Oder sind diese Häuser, die ihm nicht gehören dann raus aus der Erbschaft?


Es könnte sich ein Pflichtteilergänzungsanspruch ergeben. Dann gehen die Häuser in die Berechnungsgrundlage ein, jedoch nicht direkt in die Erbmasse.

Zitat (von KummerKarl):
Ich gehe stark davon aus, dass er privat keine Schulden hat, da ich über Bekannte weiß, dass er doch einige Immobilien privat besitzt.


Es kann nur um "private" Schulden gehen.

Zitat (von KummerKarl):
da ich über Bekannte weiß, dass er doch einige Immobilien privat besitzt.


Vielleicht gehören die ihm laut Grundbuch gar nicht, sondern die wurden längst an Frau oder Kinder übertragen?

Zitat (von KummerKarl):
Wenn aber die anderen ausschlagen und ich die das Erbe annehme, geht eine Gefahr davon aus das ich dann mit meinem Privatvermögen im Falle von Schulden in der GmbH hafte?


Damit das nicht passiert kann man Vorsorge treffen. Z.B. kann die Nachlassverwaltung nach § 1975 BGB beantragt werden.

Zitat (von KummerKarl):
Ich war immer ausgegangen, dass das Privatvermögen davon ausgeschlossen ist, weil es ja eine GmbH ist oder gibt es Konstellationen, in denen ich dann auch privat haften könnte, zum Beispiel bei Steuerschulden?


Ja, es gibt solche Konstellationen.

Zitat (von KummerKarl):
Was für einen Experten aber sollte ich jetzt zur Seite ziehen?


Der Steuerberater des Vaters dürfte schon den besten Überblick haben, es sei denn man vertraut ihm nicht.

Sollte der Nachlass tatsächlich überschuldet sein und dann ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragt werden, so werden vom Insolvenzverwalter in dem Zusammenhang sämtliche Schenkungen der letzten 4 Jahre zurückgefordert..

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KummerKarl
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank danke erstmal. Also d.h. wenn mein Vater alle seine Immobilien zu Lebzeiten an die Kinder oder Frau übertragen hat, erbe ich davon nichts wenn ich das Erbe annehme.

Noch eine andere Frage: Wenn nun die Frau das Erbe ausschlägt und das Nachlassgericht an mich herantritt, ob ich das Erbe annehme und ich dann auch ausschlage und der Staat erbt, kann ich dann trotzdem noch meinen Pflichteilsanspruch geltend machen? Vorausgesetzt natürlich es ist Vermögen vorhanden?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat (von KummerKarl):
Also d.h. wenn mein Vater alle seine Immobilien zu Lebzeiten an die Kinder oder Frau übertragen hat, erbe ich davon nichts wenn ich das Erbe annehme.


Richtig, jedoch ist ein Pflichtteilergänzungsanspruch denkbar. Bei Schenkungen an die Ehefrau gilt dabei die 10-Jahresregel nicht.

Zitat (von KummerKarl):
und ich dann auch ausschlage und der Staat erbt,


Nur weil Du ausschlägst erbt der Staat noch lange nicht.

Wenn man glaubt, dass es irgendwelche Ansprüche gibt, dann sollte man das Erbe annehmen und ggf. durch das Einsetzen eines Nachlassverwalters die Haftung auf den Nachlass beschränken.

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#4
 Von 
KummerKarl
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke. Noch ein paar Fragen:

Angenommen ich werde nun vom Amtsgericht angerschrieben als Ersatzerbe, falls die Ehefrau ausschlägt. Dann erbe ich ja gemeinsam mit den anderen beiden Söhnen. Schlägt nun einer oder beide anderen Söhne vor mir aus, beginnt dann meine 6 Wochenfrist neu? Oder wird das Gericht mich dann zumindest nochmal erneut informieren? Denn ich muss ja dann unter "anderen Bedingungen" zuschlagen oder ausschlagen.

Wieder angenommen die Ehefrau schlägt aus. Ist es dann legitim, den Steuerberater um Auskunft zu den Vermögensverhältnissen meines Vaters zu bitten? Er hat ja eigentlich mir gegenüber eine Schweigepflicht, denn ich bin dann ja (noch) nicht Erbe. Aber könnte oder müsste ich das z.B. beim Gericht beantragen? Wenn es diese Informationen gibt, dann muss es doch möglich sein, diese auch irgendwie zu bekommen?


Zitat (von hh):
Nur weil Du ausschlägst erbt der Staat noch lange nicht

O.k. aber wer erbt denn dann? Wird dann versucht, die nächsten Angehörigen zu ermitteln? Mir ist da niemand bekannt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat (von KummerKarl):
Angenommen ich werde nun vom Amtsgericht angerschrieben als Ersatzerbe, falls die Ehefrau ausschlägt. Dann erbe ich ja gemeinsam mit den anderen beiden Söhnen.


Richtig

Zitat (von KummerKarl):
Schlägt nun einer oder beide anderen Söhne vor mir aus, beginnt dann meine 6 Wochenfrist neu?


Nein

Zitat (von KummerKarl):
Oder wird das Gericht mich dann zumindest nochmal erneut informieren?


Nein

Zitat (von KummerKarl):
Wieder angenommen die Ehefrau schlägt aus. Ist es dann legitim, den Steuerberater um Auskunft zu den Vermögensverhältnissen meines Vaters zu bitten?


Ja

Zitat (von KummerKarl):
Er hat ja eigentlich mir gegenüber eine Schweigepflicht, denn ich bin dann ja (noch) nicht Erbe.


Du bist innerhalb der 6-Wochenfrist vorläufiger Erbe, d.h. er darf Dir Auskunft geben. Wenn er aber keine Auskunft geben will, dann kann man ihn nicht zwingen.

Zitat (von KummerKarl):
Aber könnte oder müsste ich das z.B. beim Gericht beantragen? Wenn es diese Informationen gibt, dann muss es doch möglich sein, diese auch irgendwie zu bekommen?


Gerichtlich kommst Du nur an die Informationen, wenn Du das Erbe annimmst.

Zitat (von KummerKarl):
Wird dann versucht, die nächsten Angehörigen zu ermitteln?


Ja

Erben 1. Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers
Erben 2. Ordnung sind die Abkömmlinge der Eltern des Erblassers
Erben 3. Ordnung sind die Abkömmlinge der Großeltern des Erblassers
Erben 4. Ordnung sind die Abkömmlinge der Urgroßeltern des Erblassers
Erben 5. Ordnung sind die Abkömmlinge der Ururgroßeltern des Erblassers
usw.

Erst, wenn da wirklich niemand gefunden wird, dann erbt der Staat. Es kann auch ziemlich lange dauern, bis das festgestellt ist. Einfach so nur weil der nächste Angehörige keine weiteren Angehörigen kennt wird der Staat nicht als Erbe festgestellt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
KummerKarl
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke nochmal für die Antworten: Nochmal eine andere Frage.
Wenn die Ehefrau jetzt ausschlägt und die anderen Söhne ebenfalls und ich das Erbe annehme und sich dann herausstellt, dass doch Vermögen vorhanden ist. Haben dann die Ehefrau und die Söhne noch Anspruch auf Ihren Pflichtteil? Können Sie den dann von mir verlangen?

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von KummerKarl):
. Haben dann die Ehefrau und die Söhne noch Anspruch auf Ihren Pflichtteil? Können Sie den dann von mir verlangen?

Nein.

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