Erbe annehmen oder ausschlagen?

2. Juli 2025 Thema abonnieren
 Von 
pa441295-10
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe annehmen oder ausschlagen?

folgende Situation-
ein 3-Fam.Haus gehörte meinen Eltern. 3 Geschwister- Tochter A, Sohn B, Sohn C
vor über 20 Jahren erfolgte Schenkung 1/4 Tochter A, 1/4 Sohn C ohne direkte Zuweisung
Vater verstarb 2009, Mutter verstarb 2025
Mutter hinterließ Testament - Tochter A (Ich) Alleinerbin, Enkelin der Verstorbenen (Tochter v. TochterA) ist Vermächtnisnehmerin v. Grundst. u. Imm. entsprechend dem Eigentumsanteil meiner Mutter (50%)
Verhältnis Geschwister sehr schlecht. Ich habe Mutter gepflegt, Söhne hatten ü. 10 Jahre keinen Kontakt (haben sich nicht mal nach dem Bestattungstermin informiert- ich weiß unrelevant)
Ich, Tochter wohne in einer Wohnung der Imm. seit1993.
Söhne B u. C wollen nun ihren Pflichtteilsanspruch (1/6) geltend machen.
Sohn B fordert über Rechtsanwalt Nachlassverzeichniss, Kontoauszüge, Gutachten usw. , ich weiß als Erbe bin ich in der Pflicht.
Schätzung Imm. grob 200000,- €. keine sonstigen Vermögenswerte vorhanden (üblicher Hausrat), Bargeld gering- nach Abzug Verbindlichkeiten (z.B.Bestattung) ca.10000€.
Frage welche Möglichkeiten- Erbe annehmen oder nicht ?
persönliche Situation- keine liquiden Mittel (durch Krankheit Halbtagsjob m.Mindestlohn)
Tochter auch keine Mittel
Fragen u.eventuelle Abwägung der Möglichkeiten
1. Erbe annehmen- wie soll ich Geschwister auszahlen?
2. Erbe annehmen- Haus verkaufen - was bekommen B u. C. und Vermächtnisnehmerin
3. Erbe ausschlagen - ich habe keine Rechte und Pflichten(o.k) Erbe geht an Tochter - was müsste sie auszahlen?
-was passiert mit meinem Eigentumsanteil
Tochter schlägt Erbe auch aus(auch für ihre Kinder), sonst keiner mehr da - Erbe geht an Staat - was passiert dann? Kann ich die Wohnung weiter behalten/bewohnen( keine weitere Regelung vorhanden)?
4. Kann ich als Erbin auch einen Teilverkauf (Anteil Imm. Mutter 50%) unterm Wert( ich weiß hört sich mieß an, aber ich muß alles abwägen) machen z.B an meine Tochter od .Dritten? Was müßte ich da auszahlen was passiert mit dem Vermächtnis?

Ich bin Ratlos - meine Mutter wollte das das Haus an meine Tochter geht, deshalb das Vermächtnis (das Vermächtnis war einvernehmlich- meine Tochter und ich saßen am Sterbebett)und ich sollte meine Wohnung behalten, nun bestehen meine Geschwister auf den Anteil, damit hätte ich auch kein Problem, ich will keinen Streit aber die Mittel sind nicht vorhanden und der Anwalt von Bruder B hat eine 4-Wochenfrist (31.07.2025) gesetzt.
Für die Erbausschlagung habe ich auch nur noch ca. 3 Wochen.
Ich hoffe auf eure Unterstützung, vielleicht hat noch jemand eine andere Idee oder ich liege völlig falsch.




-- Editiert von User am 2. Juli 2025 10:22

-- Editiert von User am 2. Juli 2025 10:29




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49958 Beiträge, 17510x hilfreich)

Zitat (von pa441295-10):
Frage welche Möglichkeiten- Erbe annehmen oder nicht ?

Auf den ersten Blick ist die Antwort klar: Annehmen.

Zitat (von pa441295-10):
1. Erbe annehmen- wie soll ich Geschwister auszahlen?

Z.B. ein Darlehen aufnehmen. 2/6 des 50% Anteils sind ca. 33.000€. Zahlen muss das aber ohnehin die Enkeltochter, da der Tochter A auch mind. der Pflichtteil zusteht.

Zitat (von pa441295-10):
3. Erbe ausschlagen - ich habe keine Rechte und Pflichten(o.k) Erbe geht an Tochter - was müsste sie auszahlen?

Das Erbe geht nach einer Ausschlagung nur zu 1/3 an die Tochter, die allerdings ihr Vermächtnis behält. Die Söhne B und C erhalten auch jeweils 1/3.
Um die Auszahlung der 33.000€ zu umgehen müsste die Tochter auf ihr Vermächtnis verzichten.

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#2
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3174 Beiträge, 1270x hilfreich)

Zitat (von pa441295-10):
oder ich liege völlig falsch.

Das ist das Einzige, womit du richtig liegst...


Zitat (von pa441295-10):
Erbe annehmen- wie soll ich Geschwister auszahlen?

Wenn das Erbe an sich nur ein Geldbetrag ist, dann kannst du das annehmen und teilen. Da muss von dir selbst gar nichts ausgezahlt (nur das Erbe geteilt) werden. Das Haus, bzw. die Auszahlung davon hat mit deinem Erbe nichts zu tun, denn du erbst das Haus ja nicht. Wenn jemand eine Grundstücksauseinandersetzung will, dann geht das auch ohne das Erbe.

Zitat (von pa441295-10):
2. Erbe annehmen- Haus verkaufen - was bekommen B u. C. und Vermächtnisnehmerin

Geht nicht, das Haus ist nicht in der Erbmasse, du darfst nicht darüber verfügen, du musst es an die Vermächtnisnehmerin herausgeben, sobald sie das verlangt. Zudem ist auch nur ein 50%-Anteil das Vermächtnis, schon deshalb könntest du nicht über das ganze Haus verfügen.

Zitat (von pa441295-10):
Erbe ausschlagen - ich habe keine Rechte und Pflichten(o.k) Erbe geht an Tochter - was müsste sie auszahlen?
-was passiert mit meinem Eigentumsanteil

Jeder behält seinen bisherigen Eigentumsanteil. Es steht dir nicht zu, das Haus zu verteilen. Sollte deine Tochter das Vermächtnis ablehnen, so bekommen die Erben jeweils 1/6 des Hauses zusätzlich zu ihrem ggf. bereits bestehenden Anteil.

Zitat (von pa441295-10):
Kann ich die Wohnung weiter behalten/bewohnen( keine weitere Regelung vorhanden)?
Wenn die Tochter das Vermächtnis ausschlägt, dann gehört dir weiterhin 1/4 Haus, aber keine konkrete Wohnung. Die wirst du dann (spätestens nach zwangsweiser Teilung) auch räumen müssen, oder es gibt einen regulären Mietvertrag.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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