Erbe annehmen/ausschlagen?

6. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
lazyharry
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbe annehmen/ausschlagen?

Hallöchen,
meine Schwester und ich stehen vor dem Problem ein Erbe anzutreten oder auszuschlagen. Neben einem kleinen Sparvermögen
ist auch ein uraltes Haus+ Grundstück vorhanden. Soweit wir das bisher überblicken, sind keine Verbindlichkeiten=Schulden vorhanden.
Wir sind die im Testament genannten einzigen Erben. Da wir erbrechtlich in die in die Steuerklasse II fallen (Neffe/Nichte) fällt allerdings eine hohe Erbschaftsteuer an. Daher nun meine Fragen:
- wer erbt, wenn wir beide ausschlagen ?
- wie wird der Hausrat bei der Erbsteuer veranschlagt (alles alte Sachen, uns bleibt wahrscheinlich nur Entrümpeln mit geringer Aussicht auf irgendeinen Erlös daraus).
- wie sieht es mit dem Haus aus ? Wir wollen beide das Haus verkaufen. Es ist ein uraltes Haus auf dem Dorf, direkt an einer Hauptverkehrstrasse und an einem Friedhof gelegen. Ähnlich Objekte in diesem Dorf wurden für einen "Appel und ein Ei" verscherbelt. Müssen wir damit rechnen hierfür mehr an Erbsteuer zu bezahlen, als wir letztlich dafür bekommen und nur für die Steuer auch noch den Rest des Erbes investieren ?

Vielleicht kann uns jemand mit rat helfen, der vor einem ähnlichen Problem steht/stand.


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mampfred
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo!
zunächst einmal etwas beruhigendes:
Die Erbschaftsteuer kann niemals höher sein als der Wert des Nachlasses. Sollte es tatsächlich dazu kommen, dass der Erlös aus dem Hausverkauf niedriger als der ErbSteuerliche Wert ist, dann ist auch nur der niedrigere Verkaufswert zu versteuern.
Außerdem ist zu beachten, dass derzeit nicht der Verkehrswert der ErbSt unterliegt, sondern der "Grundbesitzwert". Der ist üblicherweise deutlich niedriger und richtet sich im Wesentlichen nach den (möglichen) Mieteinnahmen.

Wenn Ihr beide das Erbe ausschlagt, erbt der Staat. Der versteigert das Haus und Hansi Eichel streicht den Erlös ein.

Der Hausrat unterliegt grundsätzlich auch der ErbSt. Es gibt hierfür aber einen Freibetrag von 10.300 Euro.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ich sehe es genauso wie Mampfred. Die Erbschaftssteuer ist niemals höher als der Wert des Erbes.

Wenn Ihr das Erbe ausschlagt, dann erben zuerst einmal entferntere Verwandte und erst, wenn diese auch ausschlagen oder es keine gibt, dann erbt der Staat.

Wenn keine Verbindlichkeiten vorhanden sind, dann würde ich eine Ausschlagung des Erbes gar nicht in Betracht ziehen.

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#3
 Von 
lazyharry
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
zuerst ein mal Danke an die Antwortgeber.
Eines ist mir aber immer noch nicht ganz klar: ich habe schon von Verkehrswert etc. gehört, aber ich habe auch noch Infos auf anderen Seiten gefunden.
Da ist von Mietwert die Rede oder ortsüblicher Miete etc. die dann zur Berechnung herangezogen wird, und das der Wert zum Zeitpunkt des Ablebens maßgebend ist, und nicht was man irgendwann mal für den Verkauf erhält. Was ist denn nun richtig ?
Die laufenden Kosten für das Haus, ohne daß jemand drin wohnt (also Strom/Gas reduziert, Müllabfuhr abgemeldet, etc., also schon alles versucht zu reduzieren) belaufen sich suf 500-700 Euro/Jahr (Grundsteuer, Versicherung,etc).
Wir haben bisher eigentlich nur Bedenken, daß uns diese Kosten u.U. noch ein paar Jahre entstehen. Also der Verkauf des Objektes macht uns die eigentlichen Kopfschmerzen.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Für die Erbschaftsteuer wird der Mietwert zum Zeitpunkt des Erbfalls angesetzt. Dieser beträgt ca. 50% vom Verkehrswert.

Ich weiß ja nicht, um was für eine Bruchbude es sich handelt, aber die von Dir genannten Kosten dürften doch alleine über den Grundstückswert locker wieder herein kommen.

Im Zweifel müsst ihr das Haus auch für einen Appel und ein Ei verkaufen. Das ist aber doch immer noch mehr als nichts. Dass ihr dabei insgesamt ein Minusgeschäft macht, kann ich mir nicht vorstellen oder ihr müsst es mal etwas näher erklären.

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