Guten Tag.
Von Person x ist der leibliche Vater dieses Jahr im Februar verstorben.
Person x hatte seit seinem 4 Lebensjahr keinen Kontakt mehr zu diesem. Am 06.06.2020 bekam Person x ein Schreiben vom Nachlass Amt, dass er vom Erbe
ausgeschlossen wurde aber ein Pflichtanteil ihm zustünde, diesen aber Selbst einfordern müsste!
Wie geht Person x am besten vor? Laut telefonische Auskunft vom Nachlass Amt, geht es um Immobilie(n). Person x hätte also berechtigterweise Interesse am Erbe.
Der verstorben Vater von Person x hinterlässt einen adoptiv Sohn und seine neu geheiratete Ehefrau sowie Person x als leibliches Kind.
Soll Person X, die Ehefrau des verstorbenen Vaters schriftlich auffordern, die Erbsumme bekannt zu geben oder alles zwingend über einen Anwalt laufen lassen?
Erbe antreten, wie am besten vorgehen?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Person X hat doch bestimmt eine Abschrift des Testamentes vom Nachlassgericht erhelten. Ist darin die Ehefrau als Alleinerbin benannt worden?
Wenn ja, dann sollte Person X von der Ehefrau im ersten Schritt ein Nachlassverzeichnis fordern. Darin muss der komplette Nachlass aufgelistet sein:
- Immobilien mit Wertangaben (Gutachten erforderlich)
- Kontostände aller Bankkonten
- Auflistung aller Wertgegenstände, z.B. Schmuck mit Wertangaben
- Auto mit Wertangabe
- Schenkungen der letzten 10 Jahre mit Wertangaben und alle Schenkungen an seine Ehefrau
Zitat:oder alles zwingend über einen Anwalt laufen lassen?
Zwingend erforderlich ist das nicht. Das würde ich davon abhängig machen, ob die Ehefrau sich im Hinblick auf die Auszahlung des Pflichtteils kooperativ zeigt oder nicht.
Letztlich muss Person X selbst entscheiden, was sie sich zutraut in dieser Hinsicht.
Ja, Person x hat eine Abschrift mit der dortigen Bescheinigung, dass die Ehefrau als allein Erbin eingetragen wurde.
Sollte Person x dieses Schreiben selbst verfassen und per Einschreiben an die Ehefrau schicken?
Wenn ja, welche Frist sollte Person x der Ehefrau setzen um die Auskunft über den Nachlass zu erteilen.
Ist es möglich für Person x, die Angaben der Auskunft überhaupt zu überprüfen?
Danke
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Im ersten Schritt würde ich den Telefonhörer in die Hand nehmen und ein persönliches Gespräche vereinbaren. Je nachdem, wie das ausgeht, würde ich dann über das weitere Vorgehen entscheiden.
Variante A: Die Ehefrau ist bereit, die Karten offen auf den Tisch zu legen, z.B. Kontoauszüge und ist auch bereit, zur Ermittlung des Immobilienwertes einen Gutachter zu beauftragen, dem Person X zustimmt und wo Person X bei der Hausbesichtigung durch den Gutachter teilnehmen kann. In so einem Fall würde ich keinen Anwalt einschalten
Variante B: Die Ehefrau blockt ab, verweigert ggf. sogar das persönliche Gespräch. Dann sollte sofort ein Anwalt eingeschaltet werden.
Im ersten Schritt sollte man also herausfinden, ob die Ehefrau an einer einvernehmlichen Lösung interessiert ist. Das geht am Besten, wenn man sich dabei in die Augen schauen kann. Daher würde ich nicht mit einem Einschreibebrief beginnen.
Nicht sogut ist es, wenn man erst einmal vieles selbst versucht und dann auf halber Strecke einen Anwalt dazu holt.
Zitat:Ist es möglich für Person x, die Angaben der Auskunft überhaupt zu überprüfen?
Wenn die Ehefrau eine Überprüfung der Angaben verweigert (also Variante B), dann sollte ein Anwalt eingschaltet werden. Auch mit Anwalt lassen sich Angaben nur bedingt überprüfen, jedoch kennt der Anwalt die rechtlichen Möglichkeiten genau.
PS.: Ein Pflichtteilsanspruch ist kein Erbe. Person X sollte daher bei der Wortwahl aufpassen.
Wie groß wäre der Pflichtanteil für Person X, wenn der Verstorbene eine Ehefrau , 1 volljähriges Kind und Person x hinterlässt.
Außerdem sind noch 2 Kinder bei dem weiteren Kind des verstorbenes entstanden. Spielen diese ebenfalls eine Rolle?
Wobei anzumerken ist, dass die Ehefrau sowie das weitere Kind als Erbe betitelt sind und Person X ein gesetzlicher Pflicht Anteil zusteht.
Wie wird dies berechnet?
Danke
-- Editiert von Electro20 am 09.06.2020 14:05
ZitatWie groß wäre der Pflichtanteil für Person X, wenn der Verstorbene eine Ehefrau , 1 volljähriges Kind und Person x hinterlässt. :
Der Pflichtteilsanspruch ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar, den man innerhalb von drei Jahren gegenüber dem/den Erben geltend machen kann.
Dieser beträgt hier 1/8 (gesetzlicher Güterstand).
Zitat:Außerdem sind noch 2 Kinder bei dem weiteren Kind des verstorbenes entstanden. Spielen diese ebenfalls eine Rolle?
Nein.
Zitat:Wobei anzumerken ist, dass die Ehefrau sowie das weitere Kind als Erbe betitelt sind und Person X ein gesetzlicher Pflicht Anteil zusteht.
Wie wird dies berechnet?
Wer wieviel erbt, ergibt sich aus dem Testament. Durch das Testament bist du "enterbt" und dir steht der Pflichtteil zu - s.o.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
17 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten