Vorab: Vielen Dank an jeden der hier antwortet.
Das Erbe
seiner Mutter wird von M. ausgeschlagen, da diese hoch verschuldet war.
Nun gab es nach ihrem Tod einen Hubschraubereinsatz, den ihre Krankenkasse wohl nicht bezahlt, - es waren noch Beiträge offen und der Versicherungsschutz war zu dieser Zeit nicht vorhanden. Die Krankenkasse steht außerdem auf dem Standpunkt, dass der Einsatz nicht gerechtfertigt war, da sie beim Auffinden bereits verstorben war. (Selbstmord).
Nun tritt man an den Sohn (der ja das Erbe ausgeschlagen hat) heran: er solle sich um diese Sache kümmern. Hinweise man sei nicht der Erbe werden ignoriert. Muss der Sohn sich mit der Krankenkasse herumschlagen, wie das Rote Kreuz dies wünscht? Oder muss er gar den Einsatz selbst bezahlen? Kann dies im Rahmen einer Unterhaltspflicht gegenüber Angehörigen möglich sein?
-----------------
""
Erbe ausgeschlagen, Rechnung Hubschraubereinsatz
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Wer hat denn den Hubschrauber angefordert?
-----------------
""
keine Ahnung, wir nicht. Es wurde die 112 angerufen und ein Suizid gemeldet. Alles weitere passierte dann einfach..
Für große Analysen waren wir zu sehr im Schock.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Es kann doch nicht sein dass man zur Rechenschaft gezogen wird, wenn man die 112 anruft? Dann könnte man das ja nie machen, wenn man z.B jemanden zusammengebrochrochen auf der Straße sieht? Was ist wenn diese Person keine Krankenversicherung hat oder diese nicht zahlt? Muss dann der Anrufer den Ambulanzwagen zahlen?
Das fände ich merkwürdig..
Aber dennoch, wie gesagt, natürlich hat M. keinen Hubschrauber angefordert sondern lediglich die Rettung alarmiert.
-----------------
""
Natürlich wünscht sich das Rote Kreuz, dass sich jemand kümmert.
Da das Erbe ausgeschlagen wurde, ist das aber nicht das Problem von M.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten