Erbe ausgeschlagen, trotzdem 'Ärger'.

27. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Keoma02
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe ausgeschlagen, trotzdem 'Ärger'.

Vielleicht kann mir wer helfen?
Im Januar 2009 ist mein Onkel mütterlicherseits gestorben, wie ich durch einen Brief des Amtsgerichts erfahren habe. Da weder ich, noch meine Eltern, großartig Kontakt mit ihm hatten, wurde da auch nicht weiter geredet, meine Eltern haben im Februar (meines Wissens) das Erbe abgelehnt, da er nur Schulden hinterlassen hat. Ich selbst wusste von seinem Tod garnichts, bis ich vor 14 Tagen den Brief erhalten habe. Eine Woche später habe auch ich das Erbe ausgeschlagen.

Jetzt erhalte ich eine Rechnung seiner Mietgesellschaft, die mir seine Mietschulden aufs Auge drücken möchte. Einem Anruf meinerseits sind die ziemlich pampig entgegengekommen, ich solle doch erstmal schriftlich nachweisen, dass ich das Erbe abgelehnt hätte, das "kann ja sonst jeder behaupten" (O-Ton).

1. Habe ich das Erbe rechtzeitig abgelehnt? Meine Eltern, mit denen ich eher selten rede, hatten (ich habe sie angerufen) damals, als sie ihren Erbteil ablehnten, die Sachbearbeiterin des AG gefragt, wann ich meinen Erbteil ablehnen muss, die sagte, erst wenn ich Nachricht vom Gericht erhalte.

2. Bin ich der Wohngesellschaft gegenüber verpflichtet, einen Nachweis zu erbringen oder sollen die sich selbst ans AG wenden?

3. Was mache ich, wenn die noch unverschämter werden? Sind dann Rechtsschritte möglich?

Ich bedanke mich im voraus!




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8588 Beiträge, 4665x hilfreich)

Wenn du innerhalb von 6 Wochen ausgeschlagen hast, nachdem du vom NG benachrichtigt wurdest (die Erklärung muss fristgerecht beim NG eingegangen sein), brauchst du nichts zu befürchten!

Die Gläubiger versuchen wohl dich einzuschüchtern. Am besten du teilst ihnen schriftlich mit, dass du am Tag X ausgeschlagen hast und dass sie sich an das zuständige NG wenden sollen. Damit ist die Sache für dich erledigt. Du hast mit der Erbschaft nichts mehr zu tun.

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#2
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 80x hilfreich)

quote:
wann ich meinen Erbteil ablehnen muss, die sagte, erst wenn ich Nachricht vom Gericht erhalte.


Das natürlich falsch! Die Erbe muss binnen 6 Wochen nach Kenntnis von dem Tod des Erblassers abgeschlagen werden.




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#3
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 440x hilfreich)

quote:
Die Erbe muss binnen 6 Wochen nach Kenntnis von dem Tod des Erblassers abgeschlagen werden.

Nö, 6 Wochen nach Kenntnis, dass man Erbe geworden ist.

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

Ich denke auch, dass die Gläubiger nur versuchen, Dich einzuschüchtern, weil sie von irgendwem ihr Geld bekommen wollen.

Du musst denen gegenüber gar nichts beweisen. Der Vermieter müsste - wenn er sein Geld ernsthaft eintreiben wollte - schon Klage erheben. Das wird der Vermieter aber nicht tun, weil er sich aufgrund deines Hinweises bereits ausrechnen kann, dass er den Prozess verliert. Also cool bleiben....

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