Erbe ausgeschlagen, wer bezahlt Bestattunskosten?

24. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
keksi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe ausgeschlagen, wer bezahlt Bestattunskosten?

Folgender Fall:
Ein geschiedener Vater 3er leiblicher Kinder verstarb im April diesen Jahres.
Mit dem Auftrag der Bestattung wurde 1 Erbe überrumpelt und hat unterschrieben, damit der Vater beerdigt werden konnte.
Während der 6 Wochen Frist haben 2 Erben den nachlass, welcher sehr wahrscheinlich verschuldet ist ausgeschlagen. Der 3te Erbe hat das offensichtlich nicht getan. Nun haben außerdem diese 2 Erben einen Antrag auf ungedeckte Bestattungskosten beim Amt für Versorgung und Soziales gestellt. Diese haben beim Nachlassgericht erfahren, dass es einen Erben gibt, der zur Zahlung verpflichtet wäre. Vom Haupterbe hat ein Geschwisterteil 1/3 der Beerdigungskosten erhalten, ist aber für den Bruder, welcher ja das Erbe auch ausgeschlagen hat in Vorauskasse getreten.
Wenn nun das Amt keine Kosten übernimmt, bleibt der Auftraggeber auf den Kosten sitzen obwohl das Erbe ausgeschlagen wurde, oder können die Kosten zurückverlangt werden?
Bin für jede Hilfe in diesem verwirrenden Fall dankbar.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Erst einmal besteht ein Vertrag mit dem Bestattungsunternehmen. Der, der den Auftrag erteilt hat, muss auch den Auftraggeber bezahlen.

Da ein Erbe das Erbe nicht ausgeschlagen hat, hätte dieser bezahlen müssen. Der wäre jetzt natürlich moralisch verpflichtet, zumindest einen Teil der Kosten zu tragen. Rein rechtlich hat der überrumpelte Erbe keine Möglichkeiten ;) . Der Vertrag war sein freier Wille.


:)

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