Hallo.
Es geht um das Erbe von A. Er hinterlässt keine Kinder, eine Ehefrau, die auch als Teilerbin vorgesehen ist und eine Serie von Blutsverwandten (Vater, Bruder, Neffe, Kusinen, usw.). Für den Rest der Erbmasse ist der Vater vorgesehen. Es ist mir klar, dass wenn der Vater das Erbe ausschlägt, der Bruder eingesetzt wird, wenn auch dieser ausschlägt, der Neffe eingesetzt wird usw.
Meine Frage ist aber: Sollten alle Butsverwandten nacheinander ausschlagen, ist dann die Ehefrau irgendwann Erbin des Teils, für den der Vater vorgesehen war? Falls ja, kann sie nur diesen Teil ausschlagen (also nur das Erbe, das für sie vorgesehen war behalten) oder kann sie nicht mehr ausschlagen, da sie ihren ursprünglichen Erbteil schon längst angenommen hat, oder kann sie nachträglich alles ausschlagen und das schon angenommene Erbe wieder zurückgeben?
Und eine andere Frage: Wenn die Ehefrau ausschlägt, eventuell von Anfang an, wer tritt an ihre Stelle? Blutverwandte der Frau, also etwa Schwager des Erblassers?
Vielen Dank.
P.S. Das für den Vater vorgesehene Erbteil hat durchaus einen positiven Wert und keinerlei Belastungen. Es gibt nur einen Grund (man glaubt es kaum im 21 Jahrhundert), dass man dieses Erbe nicht haben möchte, der liegt im Übersinnlichen.
Erbe ausgeschlagen, wer erbt?
Sollten die Erben 2. (Eltern, Geschwister, Nichten, neffen usw.) Ordnung alle ausschlagen, dann erbt die Ehefrau alleine, sofern keine Großeltern des verstorbenen mehr vorhanden sind.
Sollte die Ehefrau ausschlagen, dann geht der Nachlass an die o.g. Erben 2. Ordnung, nicht jedoch an Blutsverwandte der Ehefrau.
Wenn sowohl die Erben 2. Ordnung ausschlagen als auch die Ehefrau, dann geht der Nachlass an die Verwandten 3. Ordnung des Verstorbenen. Das sind die Großeltern und deren Nachkommen ohne die Erben 2. Ordnung.
Das lässt sich auch so fortsetzen, denn es gibt auch noch Erben 4. und 5. Ordnung. Wenn sich dann gar keine Erben mehr ermitteln lassen, dann erbt der Staat.
Ob bei Ausschlagung des Erbes durch den Vater tatsächlich die Geschwister erben hängt von der Testamentsauslegung ab. Es kann auch sein, dass schon dann die Ehefrau Alleinerbin wird.
Vielen Dank für die schnelle, klare Antwort. Leider feht mir noch die Antwort auf den Fall, dass die Erben 2. Ordnung alle ausschlagen (was eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt - jeweils 6 Wochen für jeden) und nun auch dieser Teil des Erbes auf die Ehefrau kommt. Den ihr von Anfang an zugedachten Teil hat sie akzeptiert, also nicht innerhalb von 6 Wochen ausgeschlagen. Kann sie nun diesen, eigentlich ihrem Schwiegervater zugedachten, Erbteil ausschlagen und den schon akzeptierten Teil behalten?
Danke.
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Nein, das kann sie nicht. Sie kann das Erbe nur komplett annehmen oder ausschlagen.
Und jetzt?
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