Erbe ausgeschlagen - Anteilige Beerdigungskosten?

21. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Andreas Kretschmann
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbe ausgeschlagen - Anteilige Beerdigungskosten?

Ich habe innerhalb der 6-Wochenfrist das Erbe beim zuständigen Amtsgericht ausgeschlagen. Nun steht die Beerdigung an. Muß ich, obwohl ich das Erbe ausgeschlagen habe, anteilige Beerdigungskosten tragen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45023 Beiträge, 16027x hilfreich)

Nein, da nach § 1968 BGB die Beerdigungskosten durch den Erben getragen werden müssen.

Du hast dann allerdings keine Möglichkeit, auf die Gestaltung der Beerdigung Einfluss zu nehmen. Sie wird dann mit dem geringstmöglichem Aufwand durchgeführt, wenn die Kosten letztendlich dem Staat zur Last fallen, weil alle Berechtigten das Erbe ausgeschlagen haben.

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#2
 Von 
Andreas Kretschmann
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Es geht aber noch weiter:
Nach dem Tod der Mutter haben die 5 Kinder das Erbe beim Amtsgericht ausgeschlagen und brauchen lt. Gesetz auch nicht für die Bestattungskosten aufkommen, sodern der Staat.
Aber wer ist in diesem Fall der Staat? Das Sozialamt oder wer????

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