Erbe ausgeschlagen - Beerdigung

8. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Solanin
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe ausgeschlagen - Beerdigung

Liebe Forennutzer,

ich schreibe hier im Namen meines Vaters.

Zu Situation:
Sein Vater ist letztes Jahr verstorben, das Erbe wurde seinerseits (und auch von mir) ausgeschlagen. Zu seinen 3 Geschwistern besteht kein Kontakt mehr, er hat die letzten bekannten Adressen dem zuständigen Amt weitergeleitet, damit diese benachrichtigt werden konnten. Ob dies geschehen ist entzieht sich unserer Kenntnis.
Mein Vater wurde erst 2 Tage vor der Beerdigung benachrichtigt, sodass er keine Gelegenheit hatte, diese noch zu beeinflussen. Jetzt wurde er aufgefordert, die entstandenen Kosten zu übernehmen.


Da er in seiner Jugend massive Gewalt seitens seines Vaters (Alkoholiker) erfahren hat, besteht dadurch die Möglichkeit, die Übernahme der Kosten abzulehnen?
(Seit seinem elften Lebensjahr bestand keinerlei Kontakt mehr, auch keine Unterhaltszahlungen.)
Falls ja, wie müsste man diese Übergriffe beweisen?
(Die Akten seitens des JA sind angeblich schon vernichtet laut einer unverbindlichen Aussage. Seine Mutter/diverse Bekannte könnten die Übergriffe sonst auch bezeugen.)

Nun fragen wir uns, ob er ansonsten die gesamten Kosten allein übernehmen muss?
Nur weil das Ordnungsamt die anderen Geschwister nicht finden kann muss er jetzt alles bezahlen?
Da diese alle (angeblich) unbekannt verzogen sind, möchte er die Kosten auf keinen Fall zunächst übernehmen und die restlichen 3/4 von seinen Geschwistern zurückfordern, da er dieses Geld sicher niemals wieder bekommen würde.

Vielen Dank im Voraus!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Das ergibt sich aus der jeweiligen Satzung der Gemeinde.
Aber hier würde ich zunächst die Zahlung ablehnen
Ich würde die Ablehnung mit der unzumutbaren Härte begründen.
Auch muß Ihr Vater sich nicht wegen der Beerdigung verschulden.
Normalerweise verwertet die Gemeinde den Hausstand des
Verstorbenen, um dann den Erlös, soweit vorhanden, für die
Beerdigung zu verwenden.

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Nun fragen wir uns, ob er ansonsten die gesamten Kosten allein übernehmen muss? Nur weil das Ordnungsamt die anderen Geschwister nicht finden kann muss er jetzt alles bezahlen?
Das Ordnungsamt kann sich an einen Angehörigen halten, der verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen (auch wenn das Erbe ausgeschlagen wurde). Das ergibt sich aus dem Bestattungsgesetz des jweiligen Bundeslandes.

Da diese alle (angeblich) unbekannt verzogen sind, möchte er die Kosten auf keinen Fall zunächst übernehmen und die restlichen 3/4 von seinen Geschwistern zurückfordern, da er dieses Geld sicher niemals wieder bekommen würde.
Ob er das will oder nicht, spielt keine Rolle.

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#3
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Selbst wenn der Verstorbene nie Unterhalt gezahlt hat, ist dies kein Grund, dass das Amt sich nicht bei dir das Geld wiederholen kann.
Unabhängig davon kann dein Vater ja seine Nicht-Zahlungsfähigkeit nachweisen (so sie denn vorliegt). Wenn das Amt die Beerdigung durchgeführt hat, dann ist es sowieso vom Preis das niedrigste was es gibt (Sozialbegräbnis).
Ein Widerspruch aus privaten Gründen, die nicht nachweisbar sind, wird eher abgelehnt, egal, welche Zeugen dazu aussagen.
Das Amt verwaltet das Geld der Steuerzahler und ist daher erst einmal formal im Recht, nämlich sich das Geld von Blutsverwandten zurück zuholen (denn warum sollen Fremde für deinen Vater zahlen).
Ob einem das moralisch gefällt, steht bei Urteilen nie zur Debatte.

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#4
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Wenn dein Vater kein Vermögen hat, dann kann er auch einen Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten beim Sozialamt /Gemeinde stellen.

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"Scientia potentia est."

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