Erbe ausgeschlagen -> Gem. Haus dennoch verkaufbar

3. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Albert63
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe ausgeschlagen -> Gem. Haus dennoch verkaufbar

Hallo,
von meiner ekannten der Ehemann ist mit nur 50 Jahren gestorben. Zu allen Überfluß ist alles Geld weg. Das gemeinsame Haus (Ehefrau und verstorbener Ehemann) muß schnellstmöglich verkauft werden, damit wenigstens für seine Ehefrau "Null" rauskommt.
Frage: Wer entscheidet ob ein Haus verkauft werden kann wenn ein Erbe ausgeschlagen wird.
Info: Es gibt noch Mutter; Schwester etc. des Verstorbenen die alle erst noch gefragt werden müssen ob Sie annehmen!
Soviel ich gehört habe wird es dann öffentlich Ausgeschreiben ob es weitere Erben gibt und erst dann fällt das Erbe an den Staat.
Ich habe aber keine Ahnung wie lange so was dauert und ob dann eventuell für Monate/Jahre der Verkauf des Hauses blockiert wird.?
Danke für erste Info!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47624 Beiträge, 16832x hilfreich)

Solange nicht klar ist, wer erbt, kann sie das Haus nicht verkaufen. Ich würde empfehlen, sich an das Nachlassgericht zu wenden und um Einsetzung eines Nachlassverwalters zu bitten. Der könnte dann einem Verkauf zustimmen.

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