Person A hat notariell das Erbe ausgeschlagen. Der Prozess befindet sich seitens Nachlassgericht noch in Bearbeitung. Eigentlich hätte Person A nämlich aktiv das Erbe ausschlagen müssen. Die Frist von 6 Wochen war schon lange verstrichen.
Die Verstorbene war jedoch wissentlich überschuldet. Person A ist die Tochter.
Genau in dieser Zeit soll Person A, damals bevollmächtigt von Verstorbener, ein Guthaben aus Nebenkosten automatisch vom alten Vermieter auf das Konto erhalten.
Wie genau soll mit der Situation umgegangen werden?
Darf Person A einen Teil davon für Aufwendungen behalten, da die Beerdigung allein von ihr bezahlt wurde?
Sollte es vor Abschluss der Prüfung dem Nachlassgericht mitgeteilt werden, auch wenn die Zahlung noch gar nicht eingegangen ist?
Danke für eure Hilfe
Erbe ausgeschlagen Guthaben Nebenkosten
Zitat :Person A hat notariell das Erbe ausgeschlagen. Der Prozess befindet sich seitens Nachlassgericht noch in Bearbeitung.
Da gibt es nichts zu bearbeiten. Das NG nimmt die Auschlagung lediglich entgegen. Eine Prüfung, ob die Auschlagung wirksam ist, erfolgt nur in einem Erbscheinsverfahren.
Da die Auschlagung nicht fristgerecht beim NG ei gegangen ist, wurde das Erbe angenommen.
Zitat:Wie genau soll mit der Situation umgegangen werden?
Person A sollte anwaltlich prüfen lassen, ob und wie die Schulden auf den Nachlass begrenzt werden können. Da gibt es enge Fristen!
Zitat:Sollte es vor Abschluss der Prüfung dem Nachlassgericht mitgeteilt werden, auch wenn die Zahlung noch gar nicht eingegangen ist?
Nein.
Danke für die Rückmeldung.
Das verstehe ich leider nicht ganz.
Person A wurde am Telefon bei dem zuständigen AG dazu geraten, die Situation vom Notar festzuhalten.
Denn Ja, die 6 Wochen waren abgelaufen, jedoch ging es hierbei darum, das glaubhaft dargelegt werden solle, das Person A erst zu diesem Zeitpunkt wusste, überhaupt Erbe zu sein.
Person A war im Glauben, seitens einer überschuldeten Mutter müsse man ein Erbe nicht aktiv ausschlagen/ablehnen, da kein Testament vorliegt.
Wozu sonst überhaupt das Schreiben an das Gericht? Der Notar selbst gab dazu auch keine Äußerung, das ein Erbe angenommen wurde. Das soll damit schließlich verhindert werden.
Person A erhielt hierbei bereits eine Rückmeldung vom AG in der sie gebeten wird, alle in Frage kommenden Erben der Reihenfolge nach aufzulisten. Mit Adressen und Geburtsdaten usw. Eine Sterbeurkunde sollte sie ebenfalls beifügen. Das Schreiben enthielt zudem eine Frist von 3 Wochen als Antwortzeit.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat :Wozu sonst überhaupt das Schreiben an das Gericht? Der Notar selbst gab dazu auch keine Äußerung, das ein Erbe angenommen wurde. Das soll damit schließlich verhindert werden.
Das ist dann eine Anfechtung der Erbannahme, die mit der dargestellten Begründung auch im Regelfall akzeptiert wird.
Ja ganz genau. Eine Anfechtung ist das.
Gesetz nun dem Fall , das dem so stattgegeben wird, wie ist nunmehr mit der Nebenkosten Auszahlung vor oder nach Eingang umzugehen?
Es gab hierzu keinerlei Rückmeldung vom Notar. Sonst hätte ich hier nicht gefragt.
Zitat :Ja ganz genau. Eine Anfechtung ist das.
Das hast du aber nicht geschrieben.
Zitat:Gesetz nun dem Fall , das dem so stattgegeben wird, wie ist nunmehr mit der Nebenkosten Auszahlung vor oder nach Eingang umzugehen?
Dann "gilt' die Auschlagung und A hat mit dem Nachlass nichts mehr zu tun. Man kann sich nicht die Rosinen rauspicken. Es gilt: alles oder nichts.
Zitat:Es gab hierzu keinerlei Rückmeldung vom Notar.
Das ist auch nicht Sache des Notars.
Zitat :Darf Person A einen Teil davon für Aufwendungen behalten[quote,]
Nein.
Zitat:da die Beerdigung allein von ihr bezahlt wurde?
Das spielt keine Rolle.
Natürlich. Das verstehe ich. Hast du vollkommen recht und es war nur eine Frage.
Da A mit 3 Kindern alleinig für die Beerdigung aufgekommen ist und ihr Bruder sich nicht daran beteiligt hat.
Denke hier müsste A anwaltlich vermutlich Geld vom Bruder einfordern? Der hat aber nichts, da in Ausbildung.
Anderes Thema
Jedoch wie genau soll das mit den Nebenkosten ablaufen? Geldeingang abwarten, dann dem Gericht melden?
Warten bis das Gericht die Ausschlagung anerkannt hat, dann melden?
Logisch das A Geld nicht gerne überweisen möchte, solange nicht 100% klar ist, das die Ausschlagung erfolgreich war.
Aber bis hier hin schon einmal vielen vielen Dank! Gebe das so weiter. Das nimmt A die Unsicherheit enorm.
Zitat :Logisch das A Geld nicht gerne überweisen möchte, solange nicht 100% klar ist, das die Ausschlagung erfolgreich war.
Diesen Zusammenhang verstehe ich jetzt nicht nicht. A war Auftraggeber der Beerdigung und muss sie daher auch bezahlen.
Ob an den Betrag (anteilig) irgendwie zurück bekommt ist eine andere Frage.
Alles gut. Das wesentliche ist geklärt. Danke euch.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten