Erbe ausgeschlagen Verwandte Erbschein beantragt

18. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sine_b
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe ausgeschlagen Verwandte Erbschein beantragt

Hallo es geht um folgende Situation:

Die Verstorbene hat lange Zeit im Pflegeheim verbracht. Die eigene Wohnung wurde schon vor längerer Zeit aufgelöst. DIe Verwandte X sagte mir als die Verstorbene starb, dass nichts da ist und alles für das Pflegeheim verbaucht wurde, zuletzt hat das Sozialamt das Pflegeheim bezahlt.
Beim Gericht hat die Verwandte auch angegeben "ohne Nachlasswerte" oder so was ähnliches.
Deswgeen hat eine andere Verwandte (Person X ) vorsichtshalber das Erbe ausgeschlagen.

Jetzt will das Nachlassgericht von Person X eine Geburtsurkunde weil ein Antrag auf Erbschein von der Verwandten gestellt wurde.

Fragen: Muss iPerson X die Gebrutsurkunde nachreichen ( habe bis jetzt nichts schriftliches erhalten, die Verwandte sagte mir ich soll sie beim Gericht einreichen)
Warum bentragt sie einen Erbschein, wenn doch finanziell nichts da ist ?
Was soll Person x nun tun?
Danke

-- Editiert am 18.03.2009 10:35

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

was hast denn du damit zu tun, wenn das Gericht die Geburtsurkunde von X haben will?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sine_b
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin X .

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sine_b
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ok nochmal neu jetzt ist es stimmig :

Hallo es geht um folgende Situation:

Die Verstorbene hat lange Zeit im Pflegeheim verbracht. Die eigene Wohnung wurde schon vor längerer Zeit aufgelöst. DIe Verwandte X sagte mir (Person Y ) als die Verstorbene starb, dass nichts da ist und alles für das Pflegeheim verbaucht wurde. Zuletzt hat das Sozialamt das Pflegeheim bezahlt.
Beim Gericht hat die Verwandte X auch angegeben "ohne Nachlasswerte" oder so was ähnliches.
Deswegen hat Person Y vorsichtshalber das Erbe ausgeschlagen.

Jetzt will Verwandte X, dass Person Y dem Gericht eine Geburtsurkunde überreicht.
Auf Nachfrage sagte Verwandte X, dass sie nicht weiß warum eine Geburtsurkunde benötigt wird. Dann hat Person Y beim Gericht angerufen und dort wurde gesagt, dass ein Antrag auf Erbschein gestellt wurde.

Fragen:
- Muss Person Y die Gebrutsurkunde nachreichen

- Warum beantragt Verwandte X einen Erbschein und verschweigt dies Person Y ?, wenn doch eigentlich finanziell nichts da ist

- Was soll Person Y nun tun? Soll Sie zum Anwalt gehen, um die Vermögenswerte nachprüfen zu lassen?
Danke



-- Editiert am 18.03.2009 13:24

-- Editiert am 18.03.2009 13:27

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8044 Beiträge, 4510x hilfreich)

Gibt es ein Testament? Wie bis seid ihr (x und y) mit der Verstorbenen Verwandt?

0x Hilfreiche Antwort

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