Folgende Situation:
Mein Vater ist vor einigen Jahren verstorben. Weil das Erbe
überschuldet war, haben alle Kinder, die Schwester meines Vaters sowie mein Großvater das Erbe ausgeschlagen.
Frage: Haben wir Kinder damit noch einen Anspruch auf den Erbteil des Großvaters oder ist durch die Nicht-Annahme des Erbes (des Vaters) dieser Anspruch verwirkt und meine Tante wäre damit Alleinerbe des Großväterlichen Vermögens?
Ohne die Ausschlagung wäre die Situation ja so, dass meine Tante 50% des Vermögens und wir Kinder meines Vaters die anderen 50% erhalten würden - korrekt? Nun haben alle potentiell Begünstigten (inkl. meiner Tante) das Erbe meines Vaters ausgeschlagen - wer also hat Anspruch auf die zweite Hälfte?
Der Todesfall meines Vaters liegt bereits einige Jahre zurück - zum Zeitpunkt des Todes war mein Vater im Privatinsolvenzverfahren, das in der Zwischenzeit auch abgeschlossen wäre (so mein Vater denn noch leben würde). Kann der Gläubiger ggf. noch Ansprüche aus dem Erbe meines Großvaters geltend machen (ich vermute nein, da mein Vater nicht mehr erben kann)?
Gibt es ggf. Möglichkeiten, dass mein Großvater (der zum Glück noch lebt und dies noch lange tun soll) durch ein Testament verhindern kann, dass der Gläubiger meines Vaters auf sein Erbe zugreifen kann?
Erbe ausgeschlagen. Wer erbt von den Großeltern?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
quote:
Frage: Haben wir Kinder damit noch einen Anspruch auf den Erbteil des Großvaters oder ist durch die Nicht-Annahme des Erbes (des Vaters) dieser Anspruch verwirkt und meine Tante wäre damit Alleinerbe des Großväterlichen Vermögens?
Nein, die Ausschlagung des erbes des Vaters hat keinen Einfluss auf die Erbansprüche gegenüber den Großeltern.
quote:
Kann der Gläubiger ggf. noch Ansprüche aus dem Erbe meines Großvaters geltend machen
Nein.
quote:
Gibt es ggf. Möglichkeiten, dass mein Großvater (der zum Glück noch lebt und dies noch lange tun soll) durch ein Testament verhindern kann, dass der Gläubiger meines Vaters auf sein Erbe zugreifen kann?
Da braucht er nichts zu verhindern, da die Gläubiger Deines Vaters ohnehin keinen Zugriff auf den Nachlass des Großvaters haben.
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Sie bringen da lauter Dinge in Zusammenhang, die nichts miteinander zu tun haben. Die Ausschlagung bezüglich des Vaters hat nichts, aber auch gar nichts mit dem Erbe des Großvaters zu tun. Und die Gläubiger des Vaters können nicht auf das Erbe des Großvaters zugreifen - er hat das Erbe das Vaters ausgeschlagen und haftet daher nicht für dessen Schulden.
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-- Editiert muemmel am 14.05.2012 17:27
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Ich glaube, die Frage zielt eigentlich auf etwas anderes. Das ist in § 1924 BGB
, Absatz 3 beantwortet.
Kurz zusammengefasst: der Tote wird kein Erbe des Großvaters mehr.
Da er nicht mehr erbt, gibt es auch kein Vermögen, das Gläubiger noch pfänden könnten.
Mit der Erbposition seiner Kinder hat das alles aber nichts zu tun und auch nicht mit irgendwelchen Ausschlagungen des Großvaters.
Vielen Dank für die Einschätzung und auch den Link zum §§ des BGB.
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