Erbe ausgeschlagen- kein Recht auf persönliche Dinge?

14. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Labormäuschen
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 51x hilfreich)
Erbe ausgeschlagen- kein Recht auf persönliche Dinge?

Hallo!

Ich habe ein Problem...

Mein Vater ist vor gut 1 Woche gestorben... nun ist es so, das er Schulden hatte und ich darum das Erbe ausschlagen werde.

ABER: Ich habe nicht viel von meinem Vater... als Andenken wollte ich gerne einen Teddy haben (der sich noch in seiner Wohnung befindet)- diesen hatte er schon als Baby- das ist ein selbst gehäkelter und ihm fehlt ein Auge- er hat also Null Wert (für mich aber schon).

Nun wurde mir gesagt das ich den nicht haben kann- dann müsste ich das Erbe antreten... versteh ich nicht... der hat doch keinen Wert und landet eh auf dem Müll wenn ich ihn nicht nehme...

Auch Bilder oder so- persönliche Dinge eben (die keinen Wert haben) darf ich nicht haben...

Hat jemand eine Idee was ich tun kann?

Danke im Voraus!

Liebe Grüsse


-- Editiert von Labormäuschen am 14.01.2008 17:31:50

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
M.Schomers
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo,
ich bin Fernsehproduzent und suche für ein neues Format für einen Öffentlich-rechtlichen Sender aktuelle Fälle aus NRW, in denen es um Probleme mit Erbschaft, Testament etc. geht. Die Fälle sollen in einem Fernsehbeitrag dargestellt werden, anschließend erfolgt eine konkrete Beratung zum Fall durch einen Erbrechts-Experten (Rechtsanwalt).

Wenn Sie sich vorstellen können, Ihren Fall in einem Fernsehbeitrag darzustellen und mit Hilfe eines Erbrecht-Experten zu lösen würde ich mich freuen, wenn Sie mich einmal anrufen würden. Ich rufe dann zurück.
Oder mailen Sie mir – ich melde mich umgehend.
Lighthouse@Michael-Schomers.de

Herzliche Grüße
Michael Schomers
Lighthouse Films
Tel: 0173 / 519 66 99


-----------------
"M.Schomers"

13x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Labormäuschen
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 51x hilfreich)

Finde ich sehr makaber und unpassend das auf diese Art und Weise zu tun!
Nein danke!

Hat wirklich keiner eine Idee was ich machen kann um an den Teddy zu kommen OHNE mich strafbar zu machen?

Das Erbe habe ich inzwischen ausgeschlagen...
dann werde ich wohl so wie es aussieht meinen Anwalt aktivieren müssen und hoffe das er was machen kann...

46x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo Labormäuschen,
vielleicht ging dein Post nur etwas unter. Außerdem haben wir diese Frage schon öfter beantwortet.
Es ist tatsächlich so - wer das Erbe ausschlägt, schlägt ALLES aus, also auch wertlose Dinge. Solltest du also etwas "nehmen", nimmst du damit automatisch das Erbe an.
Aber versuch es doch - falls möglich, dass der Teddy "dir" gehört, also von Vater auf dich überging.
Eine andere Möglichkeit - am Tag der Entsorgung (wenn du es dann mitbekommst) am Müll platzieren und entsprechend entsorgte Kleinigkeiten "finden".

Ein Anwalt wird dich in diesem Fall nur kosten aber nichts nützen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
analir
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 21x hilfreich)

Ich bin ein Laie im Rechtlichen, aber rein menschlich...

wer erbt denn, wenn Sie nicht erben? Falls danach ein Verwalter eingesetzt wird (weil der Fiskus erbt), dann würde ich das Gespräch suchen und denen das so sagen, wie oben geschrieben. Ich denke ein einzelner Sachbearbeiter kann das doch nachvollziehen und ihm wird egal sein, ob das Zeug in den Müll geht oder zu ihnen. Wenn es nur für sie einen Wert hat.

Alles Gute!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zu diesem Fall kann ich nur sagen:

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Es ist rechtlich gesehen zwar richtig, dass Du kein Anrecht auf den Teddy hast. Wenn Du den Teddy dennoch mitnimmst, dann kann der Erbe die Herausgabe fordern. Der Fiskus wird das nicht machen.

Wegen der Mitnahme des Teddys hat man das Erbe noch nicht angenommen. In die Gefahr begibt man sich erst bei der Mitnahme von werthaltigen Gegenständen.

Ihr glaubt doch nicht ernsthaft, dass hier ein Nachlassverwalter eingesetzt wird.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Labormäuschen
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 51x hilfreich)

Hallo Ihr Lieben!

Vielen dank für die Antworten!!!

@ sika0304
Tut mir leid falls die Frage "lästig" ist weil Ihr die schon öfter beantwortet habt.
Ich bin noch neu hier und hab mich mit dem Thema Erbe auch nie beschäftigt.
Mich würde der Anwalt nichts kosten- ich hab ne Rechtsschutz, und ich denke es ist schon etwas anderes wenn ein Anwalt auftritt, als Otto-Normal, darum wollte ich es so versuchen...

@ analir
Nach mir und meinem Bruder sind die nächsten Erben die Geschwister meines Vaters (die ich fast alle nicht kenne) und auch die werden höchstwahrscheinlich (wenn sie nicht dumm sind) das Erbe ausschlagen.

@ hanibal2102
Den Schlüssel zur Wohnung hat die Verwaltung der Wohnung- diese werden ihn uns auch nicht geben- die haben scheinbar schon ne Info vom Amtsgericht bekommen das wir das Erbe ausgeschlagen haben und nicht in die Wohnung dürfen.
Wir dürfen noch nichtmal nach seinem Schlüsselbund suchen (da ist zb der Schlüssel zu der Firma vom besten freund meines Vater dran- der will ihn logischerweise wieder haben).

@ hh
Ich würde den Teddy einfach mitnehmen wenn ich könnte (würde eh keinem Menschen auffallen wenn der weg wäre), aber wie gesagt komme ich nicht in die Wohnung.

Ich werde gleich meinen Anwalt mal anrufen und einen Termin machen.
Ich möchte das über die Schiene "das ist mein teddy" versuchen.
Fragt sich nur ob ich dem Anwalt sagen soll das es tatsächlich nciht so ist...?!?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo Labormäuschen,
Rechtschutz zahlt nicht automatisch bei Erbfällen - wenn überhaupt ist es oft nur die Beratung aber nicht die Tätigkeit (Schriftwechsel u.a.) als solches.
Mein Vorschlag:
Brief an die Verwaltung:
Wir melden folgenden Herausgabeanspruch auf in der Wohnung des Verstorbenen befindlichen Dinge an:
a) Schlüssel xy, da Eigentum von Herrn xy
b) Teddybär (Größe usw.), da Eigentum von zy

Bitte teilen Sie uns mit, wie wir an die nicht dem Eigentum des Verstorbenen gehörenden Dinge herankommen können, da sie die Schlüsselgewalt haben. Gerne bieten wir an, in ihrer Gegenwart (als Zeugen), diese Dinge aus der Wohnung zu entfernen.

Versuch macht klug, vielleicht klappt es auf diesem Wege. Den Schlüssel des Freundes müßte dieser theoretisch selber "einklagen".

Der Teddy hat keinen materiellen Wert aber einen ideelen für dich, da wird es sicher schwer, auf gerichtlichem Wege an den heranzukommen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Labormäuschen
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 51x hilfreich)

Vielen Dank sika0304!

Den Anwalt kann ich ja dann immernoch einschalten... (ich will nichts unversucht lassen)

0x Hilfreiche Antwort

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