Erbe ausgeschlagen/Das Zimmer meiner Schwester räu

11. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
StefanH1256
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbe ausgeschlagen/Das Zimmer meiner Schwester räu

Hallo!

Seit einiger Zeit steht mein Haus zum Verkauf.Bin zur Zeit nicht mehr benötigte Sachen wie Möbel und Hausrat zu entsorgen.

Meine Schwester ist Anfang Dezember im Alter von 45 Jahren gestorben und hat bis dahin ein Zimmer in meinem Haus bewohnt.Jetzt geht es mir darum ihr Zimmer zu räumen.Meine Schwester besaß keine Wertsachen wie teuren Schmuck und andere teure Gegenstände.
In ihr Zimmer befinden sich Möbel,teilweise defekt.Ein Flachbildfernseher,ein CD Radio,verschiedene Gegenstände zur Ausgestaltung.Kleider,Schuhe,Bettzeug,CDs,DVDs,sowie Kosmetiksachen.

Habe vorhin beim Amtsgericht telefoniert und nachgefragt,ob ich das Zimmer ohne weiteres räumen und entsorgen könnte.Ob es sinnvoll sei Bilder vom Zimmer meiner Schwester beim Nachlassgericht zu kommen zu lassen um diese Angelegenheit zu beschleunigen.

Stefan

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8015 Beiträge, 4498x hilfreich)

... und was hat das Nachlassgericht geantwortet?

Was ist die Frage?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39746x hilfreich)

Wenn Du nicht der Erbe bist, kannst Du nicht so einfach das Zimmer räumen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gudrun1970
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 232x hilfreich)

Wenn du als Erbe zweiter Ordnung das Erbe ausgeschlagen hast, so könnte gem. gesetzlicher Erbfolge das Erbe automatisch auf deine Großeltern, danach auf deine Urgroßeltern und danach auf entferntere Voreltern übergegangen sein; vorausgesetzt deine beiden Elternteile sind bereits auch tot.

Gibt es denn da jemanden, auf den das Erbe übergegangen sein könnte welcher es nicht ausgeschlagen hat?

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