Hallo.
Meine Mutter ist letztes Jahr gestorben.Da sie schulden hatte haben wir alle das Erbe
ausgeschlagen.
Mein jüngster Bruder wohnt noch in der Wohnung und muss jetzt raus.Nun meine Frage.
Was ist mit den Klamotten und Möbel von meiner Mutter??
Weil wir haben ja das Erbe ausgeschlagen.Da können wir nicht einfach die Bude leer räumen bzw die Sachen weg werfen.
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Erbe ausgeschlagen.Was nun
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



hat denn jemand das Erbe angenommen? Falls nein, hat das Land geerbt.
Warum hat der Bruder denn die Klamotten und Möbel noch?
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Ja er wohnt ja noch in der Wohnung.Da ist alles wie vorher.Das erbe hat anscheinend keiner angenommen
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Trotz Erbausschalgung ist der Bruder nach § 563 Abs. 2 BGB
in den Mietvertrag eingetreten. Wenn er nun den Mietvertrag gekündigt hat, muss er die Wohnung natürlich leer übergeben.
Ob Ihr noch erwartet, dass jemand Anspruch auf die Möbel und die Klamoten der Mutter erhebt, müsst Ihr selbst entscheiden. Wenn das nicht zu erwarten ist, dann spricht nichts dagegen, die Dinge zu entsorgen.
Wenn man sich jedoch vollständig absichern will, dann muss man vom Nachlassgericht feststellen lassen, dass niemand Erbe geworden ist, und somit das Bundesland Erbe geworden ist. Dieses kann dann die Erlaubnis zur Entsorgung erteilen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Bundeland an einer Verwertung dieser Dinge tatsächlich interessiert ist.
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