Erbe ausschlagen, Ablauf

18. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Daniela Augs
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe ausschlagen, Ablauf

Hallo zusammen,
Meine Mutter ist vor 4 Tagen gestorben. Sie hinterlässt leider Schulden und daher möchte ich das Erbe ausschlagen.
Es ist so das meine Mutter ein Pflegefall war und wir zusammen gewohnt haben, sie besitzt keine Wertsachen und kaum Möbel, das meiste gehört mir. Wie unterscheidet das das Nachlassgericht? Ich kann ja nicht beweisen was mir und ihr gehört. Wir Stehen auch beide im Mietvertrag.... Werden mir meine Sachen dann auch genommen, wenn ich nicht beweisen kann was mir gehört?

Kann mir da evtl jemand weiter helfen? :???:

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Wie unterscheidet das das Nachlassgericht?

Das Nachlassgericht hat damit nichts zu tun. Dieses nimmt die Ausschlagungserklärung entgegen und damit ist die Sache erledigt.
Zitat:
Werden mir meine Sachen dann auch genommen, wenn ich nicht beweisen kann was mir gehört?

Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Ergänzend zur Antwort von cruncc1:

Forderungen im Hinblick auf den Nachlass können nur die Gläubiger Deiner Mutter stellen. Es ist nicht Aufgabe des Nachlassgerichtes, den Verbleib des Nachlasses zu überwachen oder gar selbst die Aufteilung vorzunehmen. Das Nachlassgericht gibt lediglich auf Nachfrage eines Gläubigers ggf. Deinen Namen und Deine Anschrift heraus.

Nicht titulierte Forderungen verjähren nach 3 Jahren zum Jahresende. Üblicherweise kümmern sich Gläubiger nicht um Hausrat, da der Ertrag im Regelfall den Aufwand übersteigt.

Trotz Erbausschlagung musst Du jedoch für die Beerdigungskosten aufkommen und aufgrund von § 563a BGB führst Du den Mietvertrag alleine fort.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Daniela Augs
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten, habt mir sehr geholfen :)

0x Hilfreiche Antwort

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