Erbe ausschlagen, Leihgegenstände in der Wohnung

24. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
boh1979
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe ausschlagen, Leihgegenstände in der Wohnung

Erstmal Hallo an alle Leser,

folgender Sachverhalt: Mein Vater ist vor 4 Tagen verstorben. Da er hohe Schulden hatte, werden ich und meine Schwester das Erbe ausschlagen.

Da ich vor 5 Wochen für unbestimmte Zeit auf die Philippinen geflogen bin, habe ich meinen Fernseher, meinen Laptop, meine Monitore und einige persönliche Gegenstände bei meinem Vater untergestellt. Für den Fall, dass der Gerichtsvollzieher auftaucht, haben wir zu diesem Zeitpunkt schriftlich festgehalten, dass die Geräte mir gehören, und dass ich sie nur bei ihm untergestellt habe.

Nun habe ich gehört, dass nichts aus der Wohnung herausgenommen werden darf, solange die Ämter dies nicht freigegeben haben. Oder, dass dies als Annehmen des Erbes gewertet werden kann.

Frage 1:
Kann es sein, dass mein Eigentum für die Tilgung der Schulden verwendet wird?

Frage 2:
Erkenne ich das Erbe an, wenn ich meine Geräte aus der Wohnung entferne?

Frage 3:
Welches Amt ist dafür zuständig?

Ich bin für jeden Rat dankbar.

boh1979

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Zuständig ist das Nachlassgericht beim Amtsgericht
des Wohnortes des Verstorbenen.
Da können Sie den Erbverzicht erklären und mit dem
Nachlasspfleger das weitere regeln.

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